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Neues Etikett, alte Glühbirne

EU-Beamte haben die alte Glühbirne vor Einführung des Verbots als „energetischen Super-GAU“ bezeichnet. Knapp drei Jahre nach dem Aus für die 100-Watt-Glühbirne und ein Jahr nach dem Ende der 60-Watt-Glühbirne sind die „Energiefresser“ immer noch nicht vom Markt. Das berichteten Ö3 und das Ö1-Morgenjournal.

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Vor allem im Onlinehandel ist die Nachfrage nach Glühbirnen groß, ebenso das Angebot. Da die EU-Kommisson den Verkauf von „Speziallampen“ nach wie vor erlaubt, werden etwa stoßfeste 100-Watt-Glühbirnen, die in jede alte Fassung passen, unter dieser Bezeichnung verkauft.

Derzeitige Regelung „allzu einfach“

In der EU-Kommission heißt es, man wollte in der Regelung Platz lassen für Spezialanwendungen wie in Verkehrsampeln und in der Industrie. Bisher reicht der einfache Verpackungshinweis „Nicht für den Haushalt geeignet“, um alte Glühbirnen legal zu verkaufen. Das sei „allzu einfach“, räumte Marlene Holzner, Sprecherin des für die Glühbirnenverordnung verantwortlichen EU-Energiekommissars Günther Oettinger, ein. Man werde sich die Gesetzgebung noch einmal genau ansehen und gegebenenfalls verschärfen.

Glühbirnenverbot führte zu Hamsterkäufen

Seit August 2011 sind Glühbirnen mit einer Leistung von 60 Watt und höher verboten. Im September 2009 hatte es laut Stufenplan die 100-Watt-Birnen getroffen, im darauffolgenden Jahr waren dann die 75er an der Reihe. Der letzte Schritt erfolgte im September, als auch niedrigere Wattzahlen verboten wurden. Sonderregeln nach Energieeffizienzklassen gibt es für Halogenlampen. Das Glühbirnenverbot führte nach dem Inkrafttreten zu Hamsterkäufen, da die alten Bestände noch verkauft werden durften. Der Verkauf von Glühbirnen in Österreich legte 2009 stark zu.

Das Ziel der Vorschrift, die in der Ökodesignrichtlinie der EU festgehalten ist, sind ein geringerer Stromverbrauch und damit weniger Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid in die Umwelt. Stattdessen sollen Privatleute, Unternehmen und Gemeinden Energiesparlampen einsetzen. Die stromsparenden Leuchtstofflampen enthalten Quecksilber und dürfen deswegen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

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