Keine fahrlässige Tötung
Zwölf Jahre nach dem Absturz des Überschallflugzeugs Concorde bei Paris ist ein Mitarbeiter der US-Fluggesellschaft Continental von der Verantwortung für die Katastrophe freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht in Versailles sprach am Donnerstag zudem zwei frühere Mitarbeiter der Fluggesellschaft und einen früheren Verantwortlichen der französischen Luftfahrtbehörde DGAC frei.
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Bei dem Absturz der Concorde der französischen Fluggesellschaft Air France waren am 25. Juli 2000 insgesamt 113 Menschen ums Leben gekommen, darunter eine Österreicherin. Der Flug hätte die Passagiere zum Startpunkt einer Kreuzfahrt nach New York bringen sollen. Die Concorde war kurz nach dem Start explodiert, nachdem sie auf der Startbahn des Pariser Flughafens Roissy Charles-de-Gaulle über ein Metallteil raste, das eine Continental-Maschine verloren hatte.
Titanlamelle löste Unglück aus
Im Herbst 2010 machte ein französisches Strafgericht Continental, die inzwischen in der US-Airline United aufgegangen ist, für das Unglück verantwortlich. Die Richter folgten der These, dass der Überschalljet beim Start über eine Titanlamelle gerollt war, die von einer Continental-Maschine abgefallen war. Dabei platzte nach Einschätzung von Flugunfallermittelern ein Reifen der Concorde, Gummiteile durchschlugen einen Tank, und der ausströmende Treibstoff ging in Flammen auf.
In dem ersten Prozess war der Continental-Angestellte, der die Titanlamelle am Continental-Flugzeug angebracht hatte, am 6. Dezember 2010 wegen fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Nun wurde er freigesprochen. Sein Vorgesetzter und der französische Behördenverantwortliche waren bereits im ersten Prozess freigesprochen worden, mussten sich aber nun im Berufungsverfahren erneut verantworten.
Continental auch laut Berufungsurteil verantwortlich
Continental vertrat im ersten wie im zweiten Prozess die Meinung, dass die Concorde bereits brannte, bevor sie über das Metallteil fuhr. Die Anwälte von Continental boten im Laufe des Berufungsverfahrens zahlreiche neue Zeugen auf, um diese These zu stützen. Dieser Argumentation folgte das Berufungsgericht nun aber nicht. Die liegen gebliebene Titanlamelle von Continental sei für das Unglück kausal gewesen, bestätigte das Gericht insofern das Ersturteil.
Das Versailler Gericht sprach Continental damit die zivilrechtliche Verantwortung zu. Continental muss der französischen Fluggesellschaft Air France, für die die verunglückte Concorde flog, daher eine Million Euro Schadenersatz zahlen. Die Katastrophe im Sommer 2000 hatte das Ende der Concorde eingeläutet. Die französischen und britischen „Donnervögel“, die in nur dreieinhalb Stunden von Europa nach New York flogen, wurden 2003 außer Dienst gestellt.
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