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Strasser will Fortsetzungsantrag stellen

Die Ermittlungen gegen jene britischen Journalisten, die den früheren EU-Abgeordneten Ernst Strasser (ÖVP) im Vorjahr mittels Videofalle vorgeführt haben, sind mittlerweile eingestellt worden. Strasser, dessen Prozess am Montag startet, kündigte daraufhin an, weitere Ermittlungen gegen die Journalisten beantragen zu wollen.

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Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft und das Bekanntwerden der Einstellung der Ermittlungen am Mittwoch, und damit einer Woche vor Prozessbeginn, nannte Strasser „außerordentlich merkwürdig“.

Die beiden Journalisten der „Sunday Times“ hatten sich Strasser gegenüber als Lobbyisten ausgegeben und im November 2010 mehrere Gespräche mit ihm geführt. Strasser ließ bei den heimlich mitgeschnittenen Treffen die Bereitschaft durchblicken, für ein jährliches Honorar von 100.000 Euro die Gesetzgebung im Europäischen Parlament zu beeinflussen.

Bei den anschließend veröffentlichten Mitschnitten handle es sich laut Strasser um „Aufnahmen, die aus unserer Sicht den Paragraf 120 Strafgesetz missachten, weil sie missbräuchlich und ohne Wissen gemacht worden sind, aber nicht nur das, sie wurden manipuliert, sinnentstellt und ins Netz gestellt“, argumentiert Strasser.

„Fälschlich und sinnwidrig zusammengefasst?“

„Wir haben im September 2011 eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Murdoch-Journalisten eingebracht, weil in mehr als sechs Fällen verbotene Ton- und Bildaufnahmen gemacht wurden. Es ist inzwischen auch von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen in einem Verfahren in Linz zweifelsfrei festgestellt worden, dass die Aufnahmen, die von den Murdoch-Leuten im Internet auf YouTube gestellt worden sind, fälschlich und sinnwidrig zusammengefasst wurden“, sagte Strasser.

„Nach allen Informationen, die wir haben, gibt es dazu seitens der Staatsanwaltschaft seit einem Jahr keine Ermittlungen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass das gerade jetzt vor Beginn des Prozesses bekanntwird“, empörte sich Strasser.

„Prüfen, ob Datenschutzverletzung vorliegt“

Strasser habe bisher auch keine Information über die Einstellung zugestellt bekommen, sondern über diese aus den Medien erfahren. Aus seiner Sicht sei es jedenfalls Usus, dass der Antragsteller über eine Einstellung informiert wird, bevor das an die Öffentlichkeit geht. „Ich habe den Auftrag gegeben, einen Fortsetzungsantrag zu stellen und zu prüfen, ob eine Datenschutzverletzung vorliegt, sobald mein Anwalt die offizielle Begründung für die Einstellung kennt und uns diese zugegangen ist.“

Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft stehe „geradezu im Gegensatz“ zu der Arbeitsweise der Untersuchungsbehörden in Großbritannien. „In Großbritannien werden Murdoch, seine Organisation und die dafür verantwortlichen Mitarbeiter wegen ebensolcher Methoden von den Anklagebehörden verfolgt und angeklagt. Ich setze diesen Fortsetzungsantrag auch deshalb, weil ich nicht glaube, dass die österreichische Staatsanwaltschaft dazu da ist, solche Methoden der Murdoch-Gruppe in Österreich zu schützen“, erklärte der ehemalige EU-Parlamentarier.

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