Richter können gegen Eltern entscheiden
Die gemeinsame Obsorge soll zum Regelfall werden. Am Mittwoch präsentierten Frauenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) und Justizministerin Karl (ÖVP) die lange verhandelte Reform des Familienrechts. Geregelt wird künftig auch das Sorgerecht nach Scheidungen und bei unehelichen Kindern. Zum einen fällt hier das bisherige Vetorecht für Mütter. Zum anderen soll das Gericht künftig auch gegen den Willen der Eltern das gemeinsame Obsorgerecht verfügen - wenn es dem Wohl des Kindes entspricht.
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