EU-Hilfe für Arbeitnehmer
Geht es nach den entsprechenden Zahlungen aus EU-Fördertöpfen, gibt es in ganz Europa kein größeres Globalisierungsopfer als die heimische Wirtschaft: Österreichische Arbeitnehmer, die Unterstützung aus dem EU-Globalisierungsfonds (EGF) erhielten, konnten den höchsten Pro-Kopf-Betrag unter allen Staaten der Europäischen Union verbuchen.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Wie aus dem fünften EGF-Bericht hervorgeht, der am Dienstag in Brüssel von der EU-Kommission präsentiert wurde, betrug der durchschnittliche Betrag pro zu unterstützenden Arbeitnehmer nach Mitgliedsstaat 15.171 Euro für Österreich. An zweiter Stelle lag hier Dänemark mit durchschnittlich 10.172 Euro, gefolgt von Frankreich (6.568 Euro). Auch Krisenländer wie Griechenland, Irland, Italien und Spanien liegen mit ihren Werten weit darunter und im Mittelfeld der Förderungsbeiträge.
Kaum genützte Fördertöpfe
Die Schlusslichter in der Reihung sind umgekehrt Litauen (950), Slowenien (880) und Tschechien (704). Insgesamt haben bisher überhaupt nur 20 von 27 EU-Staaten Anträge für Hilfe aus dem Globalisierungsfonds gestellt, die durchschnittliche Höhe pro Kopf belief sich dabei auf 4.674 Euro. Keine Hilfen beantragten von 2007 bis 2011 die EU-Länder Estland, Großbritannien, Lettland, Luxemburg, die Slowakei, Ungarn und Zypern.
Insgesamt wurden von den 20 Ländern 97 Anträge auf EGF-Hilfe gestellt. Dabei liegt Spanien mit 16 Anträgen gemeinsam mit den Niederlanden (16) an der Spitze. Dann folgen Italien (12) und Dänemark (8). Österreich belegt in diesem Bereich gemeinsam mit Irland mit je sechs Anträgen Platz fünf. Dann kommen Deutschland, Litauen und Portugal (je fünf Anträge), Belgien, Frankreich und Polen (je drei) sowie Bulgarien, Tschechien, Griechenland, Malta, Rumänien, Slowenien und Finnland (je einer).
Hilfe für fast 90.000 Arbeitnehmer
Von der Globalisierungshilfe profitierten insgesamt 88.760 Arbeitnehmer, die meisten davon in Italien (13.910), vor Spanien (12.806) und Irland (9.835). Dann folgen Deutschland (8.371), die Niederlande (8.098), Frankreich (5.938), Belgien (5.033), Dänemark (4.903), Portugal (4.367), Litauen (3.013), Slowenien (2.554) und Schweden (2.200). Österreich liegt mit 2.002 betroffenen Arbeitnehmern hier auf Rang 13. Dahinter liegen Rumänien (1.416), Polen (979), Finnland (915), Malta (675), Bulgarien (643), Griechenland (642) und Tschechien (460).
Bei der Aufteilung nach Geschlechtern zeigt sich ein völlig unterschiedliches Bild der 20 Empfängerländer. Während in Irland 84,1 Prozent der Männer und 15,9 Prozent der Frauen von EGF-Hilfe profitierten, war es in Malta umgekehrt. Dort kamen nur 21 Prozent der Männer und 79 Prozent der Frauen in den Genuss der Unterstützung durch den Globalisierungsfonds. Für Österreich lautete das Verhältnis 75 Prozent Männer und 25 Prozent Frauen.
Massenkündigung als Fördervoraussetzung
Um EGF-Hilfe zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. So muss es unter anderem mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einem Unternehmen geben, bei kleinen Arbeitsmärkten oder unter außergewöhnlichen Umständen kann ein Antrag aber auch gestellt werden, wenn die Interventionskriterien nicht vollständig erfüllt sind, sofern die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben.
Link: