Prozess endete mit Vergleich
Das Wort Contergan steht für den größten Medikamentenskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Medikament rief bei Ungeborenen schwerste Fehlbildungen oder gar das Fehlen von Gliedmaßen oder Organen hervor. Nachdem die Ursache der Schäden von Ärzten erwiesen worden war, begann ein Prozess gegen Grünenthal - dieser endete mit einem Vergleich und der Gründung einer Stiftung.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Die Firma Grünenthal mit Sitz in Aachen (Nordrhein-Westfalen) hatte das Arzneimittel 1957 auf den Markt gebracht. Contergan wirkte unter anderem Übelkeit in der Frühphase der Schwangerschaft entgegen und galt im Hinblick auf Nebenwirkungen als besonders sicher.
Beruhigungs- und Schlafmittel für Schwangere
Bis Ende der 1950er Jahre wurde es gezielt als Beruhigungs- und Schlafmittel für Schwangere empfohlen. Es wurde vom 1. Oktober 1957 bis zum 27. November 1961 vertrieben. In der Folge kam es zu einer Häufung von schweren Fehlbildungen oder gar fehlenden Gliedmaßen und Organen bei Neugeborenen.
Weltweit kamen etwa 10.000 Kinder mit schweren Missbildungen vor allem an Armen und Beinen zur Welt. In Deutschland waren es ungefähr 5.000. In Österreich war Contergan (unter dem Namen Softenon, Anm.) rezeptpflichtig - die Opferzahl wird mit zwölf angegeben. Nach einem Veto der Ärztin Ingeborg Eichler in der Zulassungskommission durfte das Mittel hierzulande nicht rezeptfrei vertrieben werden.
Zusammenhang mit Atomtest vermutet
Anfangs wurde hinsichtlich der Fehlbildungen ein Zusammenhang mit Atomtests vermutet, dann fanden Ärzte heraus, dass der in Contergan enthaltene Wirkstoff Thalidomid fruchtschädigende Wirkung besaß und in den Wachstumsprozess der Ungeborenen eingriff. Schließlich entdeckten zwei Ärzte unabhängig voneinander den Zusammenhang zwischen Contergan und den Missbildungen. Nach starkem Druck seitens der Medien nahm Grünenthal schließlich Contergan Ende November 1961 aus dem Handel.

AP/Sanduck
An Aktenmaterial fehlte es dem über zweieinhalbjährigen Prozess nicht
Prozess über sechs Jahre danach
Erst Jahre später, am 18. Januar 1968, wurde in Aachen das Hauptverfahren gegen Grünenthal wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung eröffnet. Angeklagt wurden der Eigentümer Hermann Wirtz, der wissenschaftliche Direktor Heinrich Mückter, der Geschäftsführer Jacob Chauvistre sowie der kaufmännische Leiter, der Vertriebsleiter, der Abteilungsleiter und weitere bei Grünenthal beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter, Ärzte und Prokuristen.
Am 10. April 1970 schlossen die Eltern der Geschädigten mit Grünenthal nach dem zweieinhalb Jahre dauernden Prozess schließlich einen Vergleich. Dazu gehörte ein weiterer Klageverzicht und ein Entschädigungsbetrag von 100 Millionen D-Mark, den die Firma Grünenthal in die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ - später in „Conterganstiftung“ umbenannt - einzahlte. Mitte Dezember 1970 wurde das Verfahren wegen „geringfügiger Schuld der Angeklagten“ und „mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung“ schließlich eingestellt.
Stiftung eingerichtet, Bund beteiligt
Nach langen Auseinandersetzungen wurde die Stiftung und mit 320 Millionen D-Mark ausgestattet. Das Geld kam jeweils zur Hälfte von Grünenthal und vom deutschen Bund. Aus diesem Fonds erhalten die Geschädigten eine Art Entschädigung, die jedoch nach deren Meinung viel zu klein ist. Seit Mai 1997 wurden die Zahlungen vollständig vom Bund übernommen, da die Stiftungsmittel aufgebraucht waren. Im Juli 2009 zahlte Grünenthal wieder 50 Millionen Euro in die Stiftung ein. Die Geschädigten kämpfen unterdessen weiter um angemessene Entschädigung.
Links: