Wegen Doppelmordes verurteilt
Seit Jahren kämpft ein in den USA verurteilter - nach eigenen Angaben unschuldiger - Deutscher für seine Freiheit. Vor wenigen Wochen musste der wegen Doppelmordes Verurteilte im Kampf um eine Haftverlegung in die Heimat eine erneute Niederlage einstecken.
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Er müsse seine Strafe weiter in einem Gefängnis im US-Bundesstaat Virginia absitzen, wo er seit rund 22 Jahren inhaftiert ist, urteilte die zuständige Richterin in einem Mitte Juli veröffentlichten Urteil. Der Anwalt des Deutschen, Steven Rosenfield, teilte unmittelbar darauf der dpa mit, gegen die Entscheidung Berufung einlegen zu wollen.
Der mittlerweile 45-Jährige war für schuldig befunden worden, 1985 mit seiner damaligen amerikanischen Freundin Elizabeth deren Eltern umgebracht zu haben. Er verbüßt seit 1990 im Gefängnis von Buckingham in Virginia eine zweimal lebenslange Haftstrafe.
Überstellungsprozess gestoppt
Dem Richterspruch zufolge könne eine Überstellung nach Deutschland nicht rechtlich eingefordert werden, auch wenn ein früherer Gouverneur des Staates sie genehmigt hatte. Denn letztlich gelte die Entscheidung des amtierenden Gouverneurs, der den damals in die Wege geleiteten Prozess sofort nach seiner Wahl 2010 stoppte.
Jens S., der zum Zeitpunkt des Doppelmordes 19 Jahre alt war und als Stipendiat an der Universität in Virginia studierte, hatte zunächst ein Geständnis abgelegt und es dann später widerrufen. Bis heute beteuert er seine Unschuld. Eine Umwandlung der lebenslangen Haft in eine Bewährungsstrafe lehnten die US-Behörden mehrmals ab. Im Fall einer Überstellung nach Deutschland hätte der 45-Jährige noch zwei Jahre absitzen müssen und wäre dann freigekommen.
Der amtierende republikanische Gouverneur Bob McDonnell hatte die Genehmigung seines demokratischen Vorgängers Tim Kaine auf eine Haftüberstellung gestoppt. Diesen Rückzieher hatte S.’s Verteidigung als rechtswidrig angefochten. Richterin Beverly Snukals entschied, dass McDonnell dazu befugt gewesen sei, die Entscheidung seines Vorgängers rückgängig zu machen. Der Gouverneur begrüßte das Urteil: „Jens S. hat ein schreckliches und abscheuliches Verbrechen begangen, als er zwei Unschuldige tötete“, sagte sein Sprecher Tucker Martin laut einer Mitteilung.
Schlechte Aussichten für Rückkehr nach Deutschland
US-Justizminister Eric Holder hatte die Entscheidung über eine Überstellung in die Hände des Bundesstaates gelegt. Ohne ein Gerichtsurteil zu Gunsten des Inhaftierten werde es zumindest auf lange Sicht kein Zurück nach Deutschland geben, hatte der Oberste US-Staatsanwalt erklärt. Die Regierung von US-Präsident Barack Obama wolle sich in den Fall nicht einschalten. S. kann Berufung gegen das Urteil beim Obersten Gericht des Staates Virginia einreichen.
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