Acht Unis beschlossen Einhebung
„Langzeitstudierende“ und Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen ab dem Wintersemester an acht Universitäten wieder Studiengebühren bezahlen - vor allem die großen Standorte haben sich für eine Einhebung entschieden. Der Großteil der Studienanfänger ist von der Neuregelung nicht betroffen, nur jeder Zehnte muss zahlen. Darüber hinaus besteht noch keine Rechtssicherheit für die Verordnung.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Neben der Uni Innsbruck, deren Senat eine entsprechende Regelung zuletzt beschlossen hat, heben ab Herbst die Universität Wien, die Wirtschaftsuniversität (WU), die Universität Graz, die Technische Universität (TU) Graz, die Uni Linz, das Mozarteum Salzburg und die Veterinärmedizinische Universität (Vetamed) Gebühren ein. Davon betroffen sind Hörer aus Drittstaaten sowie jene, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben. Erstsemestrige mit einem EU-Pass sind also nicht betroffen.
Laut Schätzungen der Rektoren werden jeweils rund 15 Prozent der Studenten an den acht Unis gebührenpflichtig sein, das macht rund 31.000 Studenten bzw. 10,6 Prozent aller Inskribierten. Alleine an der Uni Wien werden rund 13.700 Personen zahlen müssen, die Uni rechnet mit Einnahmen von neun Mio. Euro pro Jahr. Die Uni Graz erwartet Jahreseinnahmen von 3,5 Mio. Euro, jene in Innsbruck 2,5. Mio., die WU 2,2 Mio., die Uni Linz 1,8 Mio. und die Vetmed mehr als 220.000 Euro. Zum Mozarteum liegen keine Daten vor.
Mehrzahl der Unis hebt Beitrag nicht ein
Die überwiegende Mehrzahl der Unis hat sich allerdings bereits gegen ein eigenständiges Einheben der 363,36 Euro pro Semester ausgesprochen - entweder hat das Rektorat gar keinen Antrag auf Einführung autonomer Gebühren an den Senat gestellt, oder der Senat hat dieses Ansinnen abgelehnt.
Definitiv keine Gebühren geben wird es also an der TU Wien, der Uni Klagenfurt, der Montanuni Leoben, den Musikunis Wien und Graz, der Kunstuni Linz, der Akademie der Bildenden Künste, der Universität für angewandte Kunst, den drei Medizinunis und der Uni Salzburg. Zuletzt hat sich auch die Universität für Bodenkultur (BOKU) in Wien gegen Gebühren ausgesprochen.
VfGH hob Regelungen auf und urteilt neu
Bereits vor etwa einem Jahr hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile der Regelungen zu Studienbeiträgen als verfassungswidrig aufgehoben. Das mit dem Hinweis, dass das Gesetz nicht präzise genug geregelt hätte, wann Studienbeiträge zu bezahlen sind und wann nicht. Hintergrund: Die für die Regelung herangezogenen Studienabschnitte seien ein „Auslaufmodell“, da es diese nur mehr bei den auslaufenden Diplomstudien gebe.
Aufgrund des VfGH-Urteils sind mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz gefallen, die festlegen, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht. Unter Berufung auf ein Gutachten des Wiener Verfassungsjuristen Heinz Mayer hat Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle die Unis deshalb aufgefordert, Gebühren autonom in ihren Satzungen zu verankern und einzuheben. Die SPÖ wiederum legte Expertisen vor, die diese Vorgehensweise als nicht zulässig einstuften, die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) kündigte Klagen gegen Gebührenvorschreibungen an.
Trotz ungeklärter Rechtslage kündigte danach ein Großteil der Unis an, autonom Gebühren einzuheben. Über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme muss wiederum der VfGH entscheiden. Die meisten Hochschulen haben deshalb angekündigt, diese Mittel vorerst zurückzulegen und im Fall einer negativen Entscheidung des VfGH an die Studierenden zurückzuzahlen. Ein endgültiges Urteil könnte frühestens heuer gesprochen werden.
Nach VfGH-Spruch „Schluss mit Debatte“
Der Präsident der Universitätenkonferenz (uniko), Heinrich Schmidinger, appellierte unterdessen am Montag an alle Seiten, den zu erwartenden Spruch des VfGH über diese Entscheidung zu respektieren und daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. „Es muss zu einem Schluss dieser Debatte kommen, es kann nicht sein, dass die Auseinandersetzungen über Studienbeiträge zu einem derart dominierenden Thema der österreichischen Hochschulpolitik werden“, so Schmidinger.
Schmidinger wäre es lieber gewesen, wenn alle Unis geschlossen die Wiedereinführung der Studiengebühren beschlossen hätten, „das hätte sicher viel größere Wirkung gehabt“. Aber das sei eben nicht möglich gewesen, weil einigen Unis das Rechtsrisiko zu hoch gewesen sei, oder die Senate und Rektorate nicht einer Meinung gewesen seien - wie etwa an der Uni Salzburg, wo Schmidinger Rektor ist.
Dass die Entscheidung des VfGH - Schmidinger rechnet nicht damit, dass diese noch heuer fallen wird - mitten in den Wahlkampf platzen wird, sieht er durchaus als Problem. „Trotzdem hoffe ich, dass alle einsehen, dass wir so nicht weiter tun können. Es muss die Sache einmal entschieden werden - und das müssen dann alle akzeptieren“, sagte Schmidinger weiter.
Klagen für Rechtssicherheit
Bei den autonom beschlossenen Gebührenmodellen der betroffenen Universitäten kommen nach außen hin wiederum dieselben Modalitäten zur Anwendung, die der VfGH im letzten Jahr aufgehoben hatte. Klagen von Studierenden gegen eine Einhebung würden nach dem Instanzenweg über den Senat wiederum vom VfGH behandelt werden. Ein Urteil könnte schließlich die von den Universitäten erhoffte Rechtssicherheit bringen.
Links: