Erfolg der Netzgemeinschaft
Nach monatelangen heftigen Protesten sprach sich das Plenum des europäischen Parlaments mit 438 gegen 39 Stimmen bei 165 Enthaltungen am Mittwoch eindeutig gegen das Abkommen aus. Als wesentlicher Grund für das Scheitern werden die Proteste der Netzaktivisten gesehen. Von den 19 österreichischen Abgeordneten stimmten 13 für Nein, sechs enthielten sich der Stimme.
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ACTA sei bereits von fünf Ausschüssen des Europaparlaments „gekillt“ worden und nur noch wegen „lebenserhaltender Maßnahmen“ der EVP überhaupt da, sagte der zuständige Chefverhandler des EU-Parlaments, der britische Labour-Abgeordnete David Martin (SPE). Die EU-Kommission will das Thema dennoch nicht zur Seite legen. Das Problem des Schutzes geistigen Eigentums „verschwindet nicht“, sagte Handelskommissar Karel de Gucht.
Das klare Votum des EU-Parlaments ist unter anderem auf eine massive Protestwelle im Internet und in den europäischen Städten zurückzuführen. Seit Anfang des Jahres gingen Zehntausende Menschen europaweit gegen das Abkommen auf die Straßen. Auch in ganz Österreich organisierten Netzaktivisten Proteste. Millionen Gegner des Handelsabkommens unterzeichneten außerdem im Internet Unterschriftenlisten.
Gegen Netzpiraterie und Urheberrechtsverletzungen
ACTA wurde von den 27 EU-Mitgliedsstaaten, den USA, Japan, Kanada, Australien, Südkorea, Neuseeland, Singapur, Marokko, der Schweiz und Mexiko ausgehandelt. Es sollte die Durchsetzung von Rechten in Zusammenhang mit geistigem Eigentum verbessern und gewährleisten.
Das sollte gefälschte Markenware aus Fernost ebenso betreffen wie das illegale Herunterladen von Musik im Internet. Erste Verhandlungen über ACTA begannen 2007, im Mai 2011 wurde die endgültige Fassung des Abkommens vorgelegt.

APA/EPA/Patrick Seeger
Mitglieder des EU-Parlaments bejubeln den Ausgang der Abstimmung
ACTA-Pläne in Österreich auf Eis
Kritiker befürchten insbesondere eine Beschränkung der Freiheit im weltweiten Datennetz. Sie bemängeln die langjährige Geheimhaltung der Verhandlungen sowie die schwammigen Formulierung des ACTA-Textes. Zudem wird kritisiert, dass ACTA nicht den Urhebern eines Produktes - etwa Komponisten eines Musikstückes - zugutekomme, sondern allein den Konzernen.
Aufgrund der massiven Proteste in den EU-Ländern hat die EU-Kommission, die ACTA ausgehandelt hatte, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Prüfung ersucht. Er soll die Vereinbarkeit des Vertrages mit den Grundrechten prüfen. Österreich und andere EU-Staaten haben den Prozess darauf auf Eis gelegt.
ACTA auch ohne EU?
Die EU-Kommission will nun die weitere politische Diskussion sowie das Gutachten des EuGH zu ACTA abwarten. „Wir werden dann mit unseren internationalen Partnern besprechen, wie wir bei dem Thema weitermachen“, sagte Handelskommissar De Gucht. Ein Antrag der Europäischen Volkspartei (EVP), die Parlamentsabstimmung erst nach dem EuGH-Entscheid durchzuführen, erlangte im Vorfeld allerdings keine Mehrheit.
Theoretisch kann das internationale Handelsabkommen auch ohne Beteiligung der EU in Kraft treten. Ob das der Fall sein wird, ist nach den Worten von De Guchts Sprecher noch offen. „Offiziell kann es das“, sagte er. Vertragsparteien sind neben der nun ausgeschiedenen EU zehn Staaten, darunter die USA und Japan. Fraglich sei aber, ob das Abkommen ohne die EU „von Wert ist“, da die Union der weltgrößte Handelspartner sei, sagte der Sprecher.
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