Geteiltes Echo auf EU-Gebrauchtsoftware-Urteil

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu gebrauchten Softwarelizenzen ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Das Grundsatzurteil beende die bisherige Rechtsunsicherheit, so der deutsche Branchenverband Bitkom, warnt aber gleichzeitig: „Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden.“ Es sei fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen dann noch nachvollziehbar blieben.

Der Softwarehersteller Oracle bedauerte naturgemäß die Entscheidung. „Wir meinen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die bedeutsame Chance verpasst hat, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden“, so eine Oracle-Sprecherin.

Microsoft ist nach eigenen Angaben derzeit dabei, die vielen Aspekte des Urteils zu prüfen. Als positiv strich das Unternehmen heraus, dass die Aufsplittung von Volumenlizenzverträgen, die Microsoft mit Unternehmen schließt, mit dem Urteil nicht erlaubt wird.

Urteil stärkt Rechte der Bürger in der digitalen Welt

Der Branchenverband Eureas sieht in dem Urteil ein praxisorientiertes und erfreuliches Ende eines jahrelangen Streits zugunsten der Anwender. Diese könnten ihre Software-Investitionen nun wieder rekapitalisieren, teilte der Verband mit. Das Urteil zeige den Weg auf für das zukünftige Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft.

Malte Spitz von den deutschen Grünen wertete das Urteil als Stärkung der Rechte der Bürger in der digitalen Welt. „Wir begrüßen die Entscheidung (...) zur Wiederveräußerbarkeit von Software“, sagte Spitz. „Es ist notwendig, dass Bürgerinnen und Bürger jetzt endlich mehr Rechte in der digitalen Welt erhalten.“

Weiterverkauf gebrauchter Software zulässig

Der EuGH entschied gestern in einem Rechtsstreit von Oracle gegen das deutschen Unternehmen UsedSoft, das mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt.

Nach Auffassung der Richter tritt ein Softwareanbieter mit dem Verkauf der Lizenzen das Eigentumsrecht an den Kopien an den Käufer ab. Dem Weiterverkauf könne er sich nicht mehr widersetzen. Das gelte auch für Software, die nicht auf DVD gekauft, sondern heruntergeladen werde.