„Gehirnwäsche“ bei Kaffee und Kuchen
Der gesetzliche Spielraum für Werbefahrten ist in den letzten Jahren bedeutend enger geworden, außerdem gibt es Tele- und Onlineshopping. Ein Auslaufmodell ist die Masche, mit der wortreiche Verkäufer einem zumeist älteren Publikum Geld aus der Tasche ziehen, deshalb aber noch nicht. Die Veranstalter der - typischerweise - Bustouren sind mit der Zeit gegangen.
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Überholt ist maximal das Klischee von Heizdecken und Bratpfannen, das Geschäft selbst geht immer noch gut, so gut, dass die schwarzen Schafe unter den Anbietern Konsumentenschützer und den Gesetzgeber beschäftigen. Wie viele Veranstalter solcher Verkaufstouren in Österreich aktiv sind, lässt sich nicht genau sagen.
Die Arbeiterkammer, die sich intensiv mit dem Thema befasst, beziffert die Zahl der ihr bekannten Werbefahrten in den letzten zweieinhalb Jahren mit über 2.000. Konkret seien das, so Christa Hörmann von der AK Niederösterreich im Gespräch mit ORF.at, zwischen Jänner 2009 und heute 2.412 Veranstaltungen gewesen. Der AK lägen über 1.000 Verträge vor, dabei seien Zahlungen über rund 238.000 Euro getätigt worden. Im Jahr 2008 schätzte das Sozialministerium den Gesamtumsatz allein der „unseriösen Veranstalter“ in Österreich auf einen höheren zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr.
Briefkastenfirmen machen enorme Umsätze
Zur bekannten Summe käme jedenfalls eine wahrscheinlich beachtliche Dunkelziffer, so Hörmann. Generell werde pro Veranstaltung ein Durchschnittsumsatz von 5.000 Euro erzielt, es gebe allerdings auch Verkäufer, die in Einzelfällen diesen Betrag auch nur einem Kunden abknöpfen - je nach Produkt.
In Deutschland werden mit „Kaffeefahrten“ (so die dort gängige Bezeichnung) nach Schätzungen mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr umgesetzt. Dort spielen die Touren noch eine wesentlich größere Rolle als in Österreich. (Briefkasten-)Firmenadressen konzentrieren sich in Deutschland etwa auf die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Aktiv sind die Unternehmen international, auch in Österreich und der Schweiz.
Absurde Versprechen
Auch wenn sich heute vielleicht weniger Teilnehmer für Werbefahrten finden als noch vor wenigen Jahren, sei das kein wirkliches Problem für die Veranstalter. Dann hätten die eben 20 anstatt 40 Personen im Bus sitzen und könnten „ihre Gehirnwäsche für ihre Produkte“ besser konzentrieren, so AK-Expertin Hörmann gegenüber ORF.at.
Stichwort Produkte: Die Angebotspalette reicht von Küchengeräten über Reisen bis zu „revolutionären“ medizinischen Präparaten, deren versprochene Wirkungen teils an Absurdität kaum noch zu überbieten sind: Bettdecken sollen gegen Diabetes helfen, Wundermedikamente Krebs verhindern oder heilen. Die Keiler spielen gezielt mit Angst und Hoffnungen, sind, berichten Konsumentenschützer immer wieder, rhetorisch bzw. psychologisch zumeist extrem gut geschult. Die Wunderpillen sind im besten Fall wirkungslos, meist harmlose Nahrungsergänzungsmittel, dafür kosten sie viel Geld.
Rechtlich schwer greifbar
Die AK, die seit Herbst 2011 eine eigene Website unter dem Titel „Hände weg von Werbefahrten!“ betreibt, rät dringend von der Teilnahme an diesen Touren ab und sammelt Beschwerden geprellter Kunden. Mittlerweile sind auf der Website gut 150 dubiose Firmen gelistet, beim Schweizer Konsumentenschutzmagazin K-Tipp, das ebenfalls entsprechende Daten sammelt, sind es ähnlich viele.
Bei der AK landen Firmen, die über keine zustellfähige Postadresse verfügen, „gegen einschlägige Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes“ und das Gewerberecht verstoßen und regelmäßig Ursache für Beschwerden sind, auf dieser „schwarzen Liste“. Bei Rechtsstreitigkeiten sind sie mitunter schwer greifbar, da Firmensitze nur als Postadresse existieren, die Veranstalter aus dem Ausland agieren oder häufig Name und Firmenadresse wechseln.
Hundstorfer will „Abzocke“ unterbinden
Rechtlich wird es für die Veranstalter von Werbefahrten in Zukunft wieder etwas schwieriger, nachdem bereits 2008 die Gewerbeordnung in ihre Richtung verschärft worden war. Seit damals müssen Einladungen laut Paragraf 57a zumindest eine Mindestinformation über Veranstaltung und Organisator enthalten, der „Gewinn“-Schmäh ist untersagt. Das hatte zur Folge, dass die Fahrten danach meist über die Grenze führten und Geschäfte dort abgeschlossen wurden - quasi außerhalb des österreichischen Rechtsraums.
Am Dienstag beschloss der Ministerrat nun eine weitere Novelle zur Gewerbeordnung, nach der auch Veranstaltungen im Ausland meldepflichtig sind. Bisherigen „Umgehungsversuchen“ werde nun ein Riegel vorgeschoben, so Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in einer Presseaussendung. Außerdem wird eine neue Verwaltungsstrafbestimmung geschaffen.
Buntes Prospekt oder Spam: Ein Prinzip
Hauptbetroffene der Betrugsmasche sind auch laut Sozialministerium meist Pensionisten, die „unter Vorgaukeln eines angeblichen Gewinnes oder weiterer fadenscheiniger Gründe von Abzockern ins Ausland gelockt und dort unter Druck gesetzt“ würden, „bis die Betroffenen vollkommen überteuerte Produkte - Stichwort Heizdecken und ‚Gesundheitsprodukte‘ - kaufen“. Die jüngere Kundschaft, die auf Werbefahrten eher spärlich vertreten ist, erwischt es dafür mitunter in Onlineshops, ihr Köder heißt Spam, aber das Prinzip ist dasselbe.
Georg Krammer, ORF.at
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