Erstmals Regeln für boomende Branche

Österreich bekommt erstmals ein Gesetz mit verbindlichen Auflagen für Schönheitsoperationen. Die Regierungsvorlage passierte am Dienstag den Ministerrat. Treibende Kraft dabei waren nicht zuletzt die Mediziner selbst - durchaus auch aus wirtschaftlichem Eigeninteresse in dem boomenden Geschäftsfeld. Nunmehr bleibt das Geschäft mit kosmetischen Eingriffen allein den fachlich qualifizierten Ärzten. Auch sie müssen eine Reihe verbindlicher Standards beachten. Darüber hinaus sollen Schönheits-OPs durch einige Maßnahmen weniger „verlockend“ wirken. Ein paar Graubereiche zum Nachteil von Patientinnen und Patienten bleiben trotzdem.

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