Aus für Wildwuchs bei „Beauty-Docs“
Das ständig wachsende Geschäft mit kosmetischen Eingriffen ist in Österreich noch ein weitgehend rechtsfreier Raum. Das soll sich nun ändern: Am Dienstag passierte eine Gesetzesvorlage aus dem Haus von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) den Ministerrat, die ab 1. Jänner 2013 strenge Auflagen für Schönheitsoperationen und andere kosmetisch-medizinische Behandlungen schaffen soll.
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Die Eckpunkte der neuen Regelung sind der Schutz Minderjähriger, die Schaffung verpflichtender Mindeststandards für Eingriffe und andere Behandlungen, Einschränkungen bei der Werbung und die Zulässigkeit von Schönheitsoperationen nur noch durch ausgebildete Ärzte. Viele der derzeit tätigen „Schönheitsspezialisten“ sind Allgemeinmediziner ohne entsprechende fachärztliche Ausbildung, die sich dennoch auch über komplexe chirurgische Eingriffe trauen.
Mediziner kämpfen um Geschäftsfeld
Durch das neue Gesetz soll es nur noch Fachärzten für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie erlaubt sein, jegliche Art von Schönheitsoperationen durchzuführen. Fachärzte wie für Hals-, Nasen-und Ohrenkrankheiten und für Haut- und Geschlechtskrankheiten, aber auch Allgemeinmediziner werden nur noch für die Durchführung bestimmter ästhetischer Eingriffe infrage kommen, zu denen sie aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind. Zur Erbringung dieses Nachweises haben Allgemeinmediziner bis 1. Juli 2013 Zeit.
Darauf, dass künftig nur noch spezialisierte Ärzte Behandlungen und OPs vornehmen dürfen, drängte auch die spezialisierte Ärzteschaft selbst - wohl auch aus wirtschaftlichem Eigeninteresse an dem ständig wachsenden Geschäftsfeld, das man nicht den Allgemeinmedizinern überlassen wollte. Graubereiche bleiben dennoch, denn bei vielen Behandlungsmethoden verschwimmen die Grenzen der medizinischen Disziplinen. Anders gesagt: Auch ein fachärztlich ausgebildeter Hautarzt versteht von Chirurgie nicht mehr als ein „bloßer“ Allgemeinmediziner.
Wütender Konter der Allgemeinmediziner
Auch gab es bereits am Dienstag eine wütende Aussendung aus der Ecke der kosmetisch-medizinisch tätigen Allgemeinmediziner. Anscheinend sei es „der Lobby der plastischen Chirurgen“ gelungen, „Fehlverhalten von Ärzten aus den eigenen Reihen anderen ärztlichen Fachgruppen in die Schuhe zu schieben“, hieß es darin. Dabei gingen „wesentliche Missstände der kosmetischen Chirurgie“ in Österreich auf Ärzte dieser Fachgruppe zurück, von schweren Komplikationen bis hin zu unseriösen Werbemaßnahmen, so etwa OP-Verlosungen in Diskotheken an Minderjährige.
Komplettes Verbot für unter 16-Jährige
Die Ärzteschaft selbst setzte aber auch eine weitere Verschärfung gegenüber den ursprünglichen Plänen des Gesundheitsministeriums durch: Das Ministerium dachte ursprünglich nur an ein Verbot für kosmetische OPs bei unter 14-Jährigen - auf Betreiben der Mediziner hin wurde es aber ausgedehnt: Laut dem Gesetzesentwurf ist die Durchführung von Eingriffen ohne medizinische Indikation für unter 16-Jährige aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten.
Bei 16- bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen künftig nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgt ist, die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten und die Einwilligung durch den Patienten vorliegt sowie eine Wartefrist von vier Wochen zwischen Einwilligung und Operation eingehalten wurde. Dadurch werde „der enorme Druck von den jungen Menschen genommen“, meinte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) dazu am Dienstag in einer Aussendung.
Auch „Vorher-nachher“-Bilder verboten
Um für die Patienten Klarheit im Bezeichnungsdschungel zu schaffen, sollen Mediziner in Zukunft zusätzlich zur entsprechend der Facharztausbildung erworbenen Berufsbezeichnung nur noch die Zusätze „Ästhetische Behandlungen“ oder „Ästhetische Medizin“ verwenden und anführen dürfen. Die Verwendung des Zusatzes „Beauty-Doc“ oder Ähnliches ist in Zukunft nicht mehr erlaubt. Auch in anderer Hinsicht enthält das Gesetz gegenüber dem Ärztegesetz verschärfte Werbebeschränkungen und ein Provisionsverbot.
Durch die verschärften Regeln soll der medizinische Laie nicht mehr beeinflusst werden können. Eine vergleichende bildliche Darstellung des Behandlungserfolges durch „Vorher-nachher“-Bilder soll verboten sein. Bei Verstößen gegen das Gesetz könnten in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro fällig werden, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Menschen sogar eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro. Ästhetische Behandlungen, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begonnen oder vertraglich vereinbart wurden, fallen nicht unter das neue Gesetz.
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