„Die Kinder sicherten sich ab“
Haben die Schleckers Millionen zur Seite geschafft, um sie vor dem Zugriff der Gläubiger zu sichern? Mit dieser Frage hat das deutsche „Handelsblatt“ am Dienstag eine Debatte über offenbar strittige Finanztransaktionen rund um die sich abzeichnende Pleite der deutschen Drogeriekette losgetreten.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Zwar sei das ursprüngliche Milliardenvermögen der Familie Schlecker offiziell auf einen zweistelligen, nur mehr bedingt zugänglichen Millionenbetrag geschrumpft - abseits dessen wurden der Zeitung zufolge „offenbar doch noch Mittel und Wege gefunden, um viele Millionen Euro vor dem Zugriff der Gläubiger zu sichern“.
Fragen werfe etwa das Geschäftsgebaren der zum Schlecker-Imperium gehörenden Dienstleistungsfirma LDG Logistik- und Dienstleistungsgesellschaft mbH auf. Obwohl diese ausschließlich für Schlecker selbst gearbeitet habe, verbuchte das vom Sohn von Firmengründer Anton Schlecker, Lars Schlecker, geführte Unternehmen konstant ansehnliche Gewinne, während das Drogerie-Imperium selber schon gewaltig kriselte. Das werfe laut „Handelsblatt“ die Frage auf, ob Firmenchef Anton Schlecker über den Umweg dieser Firma womöglich Geld beiseitegeschafft haben könnte.

APA/EPA/dpa/Stefan Puchner
Lars und Meike Schlecker vor der Firmenzentrale
„Der Gründer ging volles Risiko, die Kinder sicherten sich ab“, schreibt das Blatt. Laut „Bild“-Zeitung müsse sich aber auch Anton Schlecker „von seinen geliebten Versace-Hemden und der Luxusvilla sicher nicht verabschieden“.
Vorwürfe zurückgewiesen
Die Vorwürfe wurden am Dienstag von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz als haltlos zurückgewiesen. Kritiker könnten der Familie vieles vorwerfen - etwa, dass sie zu spät auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten reagiert habe. „Nicht aber die Rettung von Vermögen in großem Stil“, sagte der Insolvenzverwalter. Anton Schlecker habe vielmehr zwischen 2008 und 2011 mehrere Hundert Millionen Euro in das kriselnden Drogerie-Imperium gesteckt. Auch der Anwalt der Familie wies die Vorwürfe gegen Schlecker zurück: „Die Spekulationen entbehren jeder Grundlage.“
Auch ein mit großen Fällen erfahrener Insolvenzverwalter sagte laut dpa, dass man nicht den Fehler machen dürfe, „die Gesamtsituation der Schlecker-Firma mit der Situation dieser Dienstleistungsfirma zu vergleichen und nur wegen der unterschiedlichen Entwicklungen sofort auf Ungereimtheiten zu schließen“. Im alltäglichen Geschäftsablauf der Firma mit ihren rund 600 Mitarbeitern habe es laut dpa jedenfalls keine Ungereimtheiten gegeben.
50-Millionen-Kredit
Ungewöhnlich sei den Angaben zufolge zum Beispiel aber, dass die Bezahlung der beiden Geschäftsführer in der LDG-Bilanz nicht ausgewiesen worden ist. Zudem ist in der Bilanz 2010 ein Kredit über 50,7 Mio. Euro „auffällig“, der nach dpa-Informationen an Anton Schlecker selber ging.
LDG habe das Darlehen jedenfalls in akute Bedrängnis gebracht. Die Vermögens- und Finanzlage hänge „entscheidend von der Werthaltigkeit einer Darlehensforderung in Höhe von 50,7 Mio. Euro gegen eine natürliche Person“ ab, heißt es in der Bilanz über Schleckers Kredit.
„Was unter Insolvenzrecht fällt, wird zurückgeholt“
Insolvenzverwalter Geiwitz muss sich womöglich aber auch mit strittigen Immobiliendeals der Schlecker-Kinder in Österreich beschäftigen. Laut Medienberichten haben Lars und Meike Schlecker am 29. Februar 2012 zwei Grundstücke gekauft, und zwar die Logistikcenter im niederösterreichischen Pöchlarn sowie im steirischen Gröbming. Am 17. Jänner sollen sie außerdem die Österreich-Zentrale in Pucking (OÖ) übernommen haben, schrieb die „Wiener Zeitung“ am Wochenende.
Interessant ist das deshalb, weil Schlecker Ende Jänner in Deutschland Insolvenz anmeldete. Aufgrund der Unternehmensform e. K. (eingetragener Kaufmann) haftet Vater Anton Schlecker auch mit seinem Privatvermögen. Geiwitz könnte diese Vermögensverschiebungen innerhalb der Familie anfechten. Österreich ist Teil der Insolvenzmasse.
Ein Sprecher von Geiwitz sagte laut „Welt“, dass die Familie Schlecker sehr genau auf Übertragungen untersucht werde. „Dies könnten Güter jeder Art sein, beispielsweise übertragene Anwesen oder Filialen“. Zwar seien die Übertragungen „zum jeweiligen Zeitpunkt nicht kriminell, sondern ’absolut richtig“ gewesen: „Aber was unter das Insolvenzrecht fällt, wird zurückgeholt.“
Links: