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„Merke Bewegung in Parteien“

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) will angesichts der Vorwürfe gegen ihren Präsidiumskollegen Martin Graf (FPÖ) erneut eine Diskussion über eine Abwahlmöglichkeit für NR-Präsidenten. Sie erinnerte an ihren schon vor längerer Zeit eingebrachten Vorschlag, wonach eine Abwahl auf Antrag der Hälfte der Abgeordneten nach einer „Abkühlphase“ mit Zweidrittelmehrheit möglich wäre.

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Die ÖVP rückte indes nicht von ihrem ursprünglichen Vorschlag mit einer Absetzung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit ab, wenn es große Rechtsvergehen gab. Nach derzeitiger Rechtslage ist eine Abberufung des Nationalratspräsidenten nicht vorgesehen. In der Vergangenheit wurde sie immer wieder diskutiert, SPÖ und ÖVP rangen sich aber nicht zu einem gemeinsamen Modell durch. Ein Antrag der Grünen blieb 2010 ohne Mehrheit.

Prammer sah letzte Woche durchaus Chancen auf eine generelle Abwahlmöglichkeit: „Ich merke Bewegung in mehreren Parteien“, sagte sie zur APA. Ob dieser Eindruck stimmt, wolle sie in ersten „informellen Gesprächen“ abklären. „Wir werden schauen.“

ÖVP: VfGH soll bei Rechtsbruch entscheiden

Zuversichtlich war sie unter anderem, nachdem ÖVP-Obmann Michael Spindelegger für eine Möglichkeit der Abberufung eingetreten war. Die ÖVP halte indes an ihrem 2010 präsentierten Modell fest, sagte ein Sprecher des Vizekanzlers letzte Woche auf Anfrage. Analog zur Minister- und Bundespräsidenten-Anklage wollte die ÖVP die Möglichkeit schaffen, Nationalratspräsidenten per Zweidrittelbeschluss beim VfGH anzuklagen, wenn diese die Bundesverfassung verletzt oder eine Freiheitsstrafe ausgefasst haben. Das Höchstgericht hätte dann über den Amtsverlust zu entscheiden.

Demgegenüber steht der Vorschlag Prammers bzw. der SPÖ, die nichts von einer Verknüpfung mit Rechtsvergehen halten, sondern eine generelle Möglichkeit zur Absetzung wünschen. Prammer schwebt zwischen dem Erstbeschluss im Nationalrat und der tatsächlichen Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit eine Abkühlungsphase von „sechs Wochen, zwei Monaten“ vor.

Prammer: Causa Graf „bedenklich“

„Ich denke, dieser Vorschlag ist sehr vorsichtig“, so Prammer. Denn natürlich dürfe der Nationalratspräsident „nicht zum Spielball“ und leichtfertig aus dem Amt geworfen werden. Doch das Präsidium brauche auch die Legitimation des Hohen Hauses, und „es kann schon Umstände geben, wo diese nicht mehr gegeben ist“.

Ob sie persönlich in den aktuellen Vorwürfen gegen Graf solche Umstände erkennt? „Das würde ich durchaus so sehen“, sagte Prammer. Ganz abgesehen von der Rechtmäßigkeit der Stiftungskonstruktion und -tätigkeit halte sie die Vorgänge für „bedenklich“. Die alte Frau, deren Stiftung Graf bis zu seinem Rücktritt von diesem Amt vorsaß, sei nicht gut beraten gewesen. Dabei müssten Politiker jedenfalls in ihrem Verhalten und in moralischen Fragen die Grenzen „viel früher“ ziehen.

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