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Unterschiedliche Mengen auf Tabelle

Auf dem bekannten Haselnussbrotaufstrich Nutella kleben Etiketten mit irreführenden Angaben zu Vitaminen und Nährwerten. Das bestätigte ein deutsches Gericht im vergangenen November in zweiter Instanz. Das Oberlandesgericht Frankfurt trug dem Hersteller Ferrero deshalb in zweiter Instanz auf, die Angaben zu ändern.

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Die Richter gaben mit ihrem Urteil einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) statt (Az.: 6 U 40/11). Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen. Es ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass auf dem Etikett für die Prozentangaben des täglichen Bedarfs unterschiedliche Grundmengen herangezogen wurden.

„Vitaminanteil geringer als gedacht“

So wurden die Tagesanteile für Fett und Kohlehydrate auf die Grundmenge einer Portion von 15 Gramm bezogen, während die in einer anderen Farbe gedruckten Vitamin- und Mineralstoffanteile aus 100 Gramm errechnet wurden. Um die dort abgedruckten Vitaminquoten des täglichen Bedarfs zwischen 30 und 78 (Vitamin E) Prozent zu erreichen, hätte der Konsument also ein Viertelglas des süßen Aufstrichs essen müssen.

Nach Auffassung des vzbv konnten Verbraucher aus dem Etikett den falschen Schluss ziehen, Nutella enthalte sehr wenig Fett und Kohlehydrate, dafür aber viele gesunde Vitamine. „Tatsächlich ist der Vitaminanteil in einer Portion Nutella viel geringer als gedacht“, erklärte Vorstand Gerd Billen in einer Mitteilung.

Beim Einkauf nicht klar ersichtlich

Das Oberlandesgericht drohte Ferrero ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro an, falls die Tabellen in der bisherigen Form weiterverwendet würden. In der typischen Kaufsituation etwa vor dem Verkaufsregal eines Supermarktes fehle dem Kunden die Zeit, die Unterschiede zwischen den Angaben zu erfassen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Das sei eine relevante Irreführung, heißt es im Urteil. Ein Lebensmittel, das vermeintlich nur wenige Nährstoffe wie Zucker und Fett, dafür aber viel Vitamine und Mineralstoffe enthält, werde als besonders wertvoll angesehen.

Ferrero will Etiketten ändern

Ferrero Deutschland kündigte in Frankfurt an, die Revision per Beschwerde beim Bundesgerichtshof erzwingen zu wollen. Man sei weiterhin davon überzeugt, dass die Etikettgestaltung transparent und verständlich sei sowie den gesetzlichen Vorgaben eindeutig entspreche. Die Etiketten werde man dennoch freiwillig ändern und darauf auch die Nährwertangaben pro Portion nennen.

Milchschnitte als „Werbelüge des Jahres“

Ferrero war bereits des Öfteren ins Visier von Konsumentenschützern geraten. Die deutsche Verbraucherorganisation Foodwatch verpasste etwa der Milchschnitte von Ferrero eine negative Auszeichnung für die „Werbelüge des Jahres“. Bei einer Internetabstimmung mit rund 118.000 Teilnehmern ging das Produkt klar als „Sieger“ um den „Goldenen Windbeutel 2011“ hervor, wie Foodwatch im Sommer in Berlin mitteilte.

Foodwatch rügte den Süßwarenhersteller dafür, dass er die Milchschnitte mit dem Slogan „Schmeckt leicht. Belastet nicht. Ideal für zwischendurch“ und mit Unterstützung von Spitzensportlern bewerbe. „Die Milchschnitte ist nur in der Werbung eine leichte Zwischenmahlzeit, in der Wirklichkeit ist sie mit rund 60 Prozent Zucker und Fett schwerer als Schokosahnetorte“, sagte Anne Markwardt, Leiterin der Foodwatch-Kampagne gegen Etikettenschwindel.

Ferrero wies die Kritik in einer Erklärung von sich. Man betreibe regelmäßig Marktforschung, wie die Konsumenten die Qualität der Ferrero-Produkte und die Aussagekraft der Werbung einschätzten. Bisher gebe es keine Hinweise darauf, dass die Verbraucher die Werbung für die Milchschnitte als irreführend empfinden.

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