Die neuen Regeln
Die Regierung hat sich bei ihrer Klausur am Freitag auf dem Kahlenberg in Wien grundsätzlich auf ein Transparenzpaket geeinigt. Parteien müssen demnach künftig Spenden ab 5.000 Euro öffentlich machen und ihre Beteiligungen offenlegen.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Übersteigen die Spenden 50.000 Euro, müssen sie sogar sofort gemeldet werden. Verboten sind anonyme Spenden über 1.000 Euro und von Unternehmen, die der Kontrolle der Rechnungshofs unterliegen, also z. B. der Post, nicht aber der Telekom Austria. Spenden aus dem Ausland sind nur bis 2.500 Euro möglich. Verstöße im Spendenbereich werden mit Bußen bis zum Dreifachen des nicht deklarierten Betrags bestraft.

dapd/Hans Punz
Die Regierung bei ihrer Klausur mit Blick über Wien
Strengere Auflagen für Lobbyisten
Abgeordnete haben nach der von der Regierung vorgestellten Regelung ihre Nebenjobs kundzutun und wie viel sie in etwa daraus lukrieren. Begrenzt werden die Aufwendungen für Wahlkämpfe mit sieben Millionen Euro. Ferner abgesegnet wurde das Lobbyistenregister, wobei Kammern und Interessenverbände neben der Art ihrer Tätigkeit nur die Gesamtzahl der Interessenvertreter und die Kosten dafür angeben müssen. Lobbyisten haben sich künftig in ein Register einzutragen und einem Verhaltenskodex zu folgen. Provisionen sind für sie verboten. Sanktionen gehen bis zu 60.000 Euro, bei nachhaltigem Fehlverhalten wird man aus dem Register gestrichen.
Einbindung der Länder noch offen
Offen blieb bei der Klausur ein nicht unwesentlicher Punkt: nämlich, inwieweit die Länder vor allem bezüglich der Parteispenden einbezogen werden. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) plädierte bei einer Pressekonferenz Freitagmittag für eine gesetzliche Einbindung, Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) meinte, die Länder könnten auch ihre eigenen Regeln wählen, wenn diese mindestens so streng seien wie jene des Bundes. Eine Lösung soll bis Mitte Mai gefunden werden.
Wenn nun einzelne Länder wie derzeit Salzburg und Vorarlberg eigene, strengere Regeln ausarbeiteten, störe ihn das nicht, sagte Spindelegger. Faymann meinte, man sei sich in der Frage noch nicht ganz einig. Er sei für das Bundesgesetz als klarere Regelung. Einen „Fleckerlteppich“ mit unterschiedlichen Regeln in allen Ländern halte er nicht für sinnvoll.
Faymann hofft auf Beschluss im Juli
Beschlossene Sache ist mittlerweile, dass sämtliche Vorfeldorganisationen der Parteien in die Transparenzregeln eingebunden werden. Das gilt auch für parteinahe Unternehmen ab einer Beteiligung der jeweiligen Partei von vermutlich fünf Prozent. Hier sollen etwa auch Ausschüttungen dieser Betriebe an die Parteien publiziert werden.
Für den 15. dieses Monats ist der Beschluss des Pakets im Ministerrat vorgesehen. Danach soll gemeinsam mit der Opposition verhandelt werden, um eine Zweidrittelmehrheit sicherzustellen. Den Beschluss im Nationalrat erhofft sich Faymann im Juli.
Verwirklichung in Etappen
Inkrafttreten wird das von der Regierung vereinbarte Transparenzpaket allerdings in Etappen. Jene Maßnahmen, die nur ganzjährig anwendbar seien, würden erst mit 1. Jänner 2013 wirksam, hieß es im Anschluss an die Regierungsklausur. Das betrifft etwa die Deklarationspflicht für Parteispenden. Alles Sonstige - etwa das Lobbyistenregister - soll so rasch wie möglich wirksam werden.
Umgehend wurde von der Regierungsspitze an die Oppositionsparteien appelliert, sich einer Verständigung nicht zu verschließen. Man möge nicht wieder nur „Es ist zu wenig“ sagen, forderte Spindelegger. Faymann versicherte, dass alle drei Oppositionsparteien in die Verhandlungen einbezogen würden.
Faymann: Korruption kein Kavaliersdelikt
Der Kanzler sieht den Beschluss als Beleg, dass man aus den Affären der letzten Monate die richtigen Schlüsse ziehe. Mit den „sehr detaillierten“ Regeln werde klargemacht, dass Korruption kein Kavaliersdelikt sei. Spindelegger würdigte, dass es nun zu einer gläsernen Parteienfinanzierung komme. Auch die Politiker selbst seien gefordert. Anständigkeit und Sauberkeit würden zu Recht erwartet.
Gefordert sind die Politiker jedenfalls, was die Geldflüsse von Unternehmen an sie betrifft. Zuwendungen, die eine Beeinflussung der Amtsführung bewirken, können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Bei sonstigen Beschäftigungen muss in Klassen angegeben werden, wie viel man in etwa daraus lukriert. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind anzuführen.
Links: