Vater wider Willen

Für ein Jahr hatte ein Mann in Deutschland bei einer Klinik seinen Samen zurücklegen lassen - doch der wurde nicht vernichtet, sondern aufgehoben. Später, er hatte sich von seiner Partnerin bereits getrennt, ließ sich diese befruchten. Der Vater wider Willen spricht von „Samenraub“. Nun müssen die Ärzte, die sich nicht an die Anweisungen des Mannes gehalten hatten, Unterhalt zahlen. Der Fall könnte richtungsweisend sein.

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