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Opposition mit Verfassungsbedenken

Das Sparpaket der Bundesregierung hat Ende März den Segen des Nationalrats erhalten. Zustimmung für die insgesamt 98 Gesetzesänderungen gab es nur von den Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP. Die Opposition übte nicht nur inhaltliche Kritik, sondern zweifelte auch das verfassungskonforme Zustandekommen eines Teils der Maßnahmen an, weil ein Abänderungsantrag nach Unterschrift der Unterstützer noch erweitert worden sei.

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Die Regierung will bis 2016 einen ausgeglichenen Haushalt schaffen und dafür knapp 28 Mrd. Euro durch Einsparungen und neue Einnahmen hereinbringen. Die Steuererhöhungen sollen möglichst rasch in Kraft treten, deshalb wurde das Paket in zwei Teile gegliedert: Jener mit den Erhöhungen soll per 1. April in Kraft treten, die Sparmaßnahmen per 1. Mai - wobei die Gesetze am Freitag noch den Bundesrat passieren müssen. Bundespräsident Heinz Fischer soll mit der Teilung auch genug Zeit bleiben, um das verfassungsmäßige Zustandekommen der Gesetzesänderungen prüfen zu können.

Langer Arbeitstag im Parlament

Der Beschluss im Nationalrat gestaltete sich kompliziert. Nachdem rund siebeneinhalb Stunden lang debattiert worden war, verzögerte sich das Votum noch um mehr als drei Stunden, weil eine Vielzahl an Abänderungen berücksichtigt werden musste. Auf Verlangen der Opposition wurde über zwei Teile des Pakets eine namentliche Abstimmung durchgeführt, beide gingen positiv für das Sparpaket aus. Eine dritte namentliche Abstimmung betraf einen Entschließungsantrag des „wilden“ Abgeordneten Erich Tadler und erhielt nur drei Jastimmen. Abgelehnt wurden auch zwei Oppositionsanträge gegen die geplante Dienstwagenbeschaffung der Regierung.

Eine Fülle namentlicher Abstimmungen hatte es im Nationalrat schon Ende 2010 gegeben, auch damals ging es um ein Sparpaket der Regierung. Auf Antrag von Grünen und FPÖ mussten die Abgeordneten damals 25-mal zur Urne schreiten. Schriftführer und Auszählungsteam schafften es allerdings, die Dauer pro Abstimmung von früher zwanzig auf nur noch zehn Minuten zu drücken.

Spar-Vordebatte auf BZÖ-Wunsch

Gleich zu Beginn der Sparpaketssitzung erzwang das BZÖ eine Debatte vor der eigentlichen Spardebatte. Mit einer Einwendung gegen die Tagesordnung hievte sich das BZÖ an die Spitze der Rednerliste und konnte somit seinen Obmann Josef Bucher als Ersten über die „einmalige Huschpfuschaktion“ der Regierung schimpfen lassen.

Bucher beklagte, dass das Konsolidierungspaket durchs Parlament gepeitscht worden sei. Auch davor habe es gerade einmal eine Woche Zeit für eine Begutachtung gegeben - und das, obwohl sich schon jetzt zeige, dass die vorgelegten Zahlen falsch seien.

Grüne mit Verfassungsbedenken

Von den Grünen wurden zudem Verfassungsbedenken geäußert, da den Regierungsparteien bei der Beschlussfassung des zweiten Teils des Sparpakets „ein irreversibler Fehler unterlaufen“ sei. Konkret soll der Abänderungsantrag nach der Unterschrift von den Abgeordneten noch einmal geändert worden sein, wie die Grünen per Aussendung mitteilten. Den Angaben zufolge habe das auch der Erstantragsteller, SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer, in einer Wortmeldung bestätigt.

„Der zweite Teil des Sparpakets ist somit nicht verfassungskonform beschlossen worden. Ich werde Bundesspräsident Heinz Fischer umgehend über die Vorgänge informieren und gehe davon aus, dass er das Gesetz unter diesen Voraussetzungen nicht unterzeichnen wird“, so Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) glaubt, dass alles korrekt abgelaufen ist.

Strache mit Pippi-Langstrumpf-Vergleich

Der Fokus der Oppositionskritik richtete sich zuvor unter anderem auf die jüngste deutsche Absage an eine EU-weite Finanztransaktionssteuer. FPÖ, Grüne und BZÖ sahen damit bewiesen, dass die Zahlen des Konsolidierungspakets von SPÖ und ÖVP nicht halten würden, seien doch alleine für diesen Posten 1,5 Milliarden veranschlagt.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nahm eine Anleihe in der Welt des schwedischen Kinderbuchs und verglich Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) mit Pippi Langstrumpf: „Ich mache mir die Welt, widewidewitt, wie sie mir gefällt.“ Denn nach der Absage des deutschen Finanzministers Wolfgang Schäuble an die Finanztransaktionssteuer und der Zurückhaltung der Schweiz in Sachen Steuerabkommen sei klar, dass außer den Belastungen für die Bevölkerung sämtliche Ebenen des Sparpakets wegbrechen würden.

Glawischnig gegen Schweiz-Abkommen

Glawischnig wiederum wandte sich überhaupt gegen ein Abkommen mit der Schweiz, würden damit doch Steuersünder sogar profitieren. Stattdessen brauche es in Europa einen automatischen Datenaustausch über Steuersünder. In Sachen Transaktionssteuer riet Glawischnig der ÖVP, einmal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und bei der Schwesterpartei CDU in Deutschland anzurufen, um Konsens für das Projekt herzustellen.

Bucher gab sich zudem entsetzt, dass die ÖVP für solche eine „Schröpfungsaktion“ so viel Lust und Freude empfinde - noch dazu, wo die Annahmen allesamt unseriös seien: Jede Sandburg sei ein Ausbund an Stabilität im Vergleich zu dem von Bucher als „einmalige Huschpfuschaktion“ bezeichneten Sparpaket der Regierung. Wenn jetzt die Regierung auch noch erkläre, sie werde auf EU-Ebene die Finanztransaktionssteuer doch zustande bringen, sei das eine „katastrophale Selbstüberschätzung“.

Transaktionssteuer noch nicht vom Tisch?

„Kleinmut tut selten gut“, antwortete SPÖ-Klubobmann Josef Cap quasi in Vertretung der Finanzministerin und betonte, dass man nach Schäubles Worten erst recht für die Finanztransaktionssteuer kämpfen werde.

Dem Kämpfen wolle er sich auch beim Steuerabkommen mit der Schweiz widmen, versprach der Fraktionschef, nicht ohne die Schweizer und vor allem Liechtenstein dafür zu tadeln, dass es für Personen wie Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser dort möglich sei, verschwiegen Gelder zu bunkern.

Im Anschluss stellten sich auch Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und ÖVP-Vizekanzler Michael Spindelegger hinter die Pläne einer Finanztransaktionssteuer. Auch dass die Abgeltungssteuer mit der Schweiz umgesetzt werde, steht laut Spindelegger außer Frage.

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