EU will Weinprädikat „bekömmlich“ verbieten
Wein darf nicht „bekömmlich“ sein - jedenfalls nicht in der Werbung. Das jedenfalls meint der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem heute in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten.
Die Behauptung, Wein sei mild und deswegen bekömmlich, sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die gemäß einer EU-Verordnung von 2006 bei alkoholischen Getränken verboten sei.
Der Gutachter nahm zu einem Rechtsstreit zwischen der rheinland-pfälzischen Winzergenossenschaft Deutsches Weintor und dem deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz Stellung. Die höchsten EU-Richter werden in einigen Monaten entscheiden. Sie folgen meistens, aber nicht immer der Ansicht des Generalanwaltes.
Die Genossenschaft hatte Wein der Rebsorten Dornfelder, Weiß- und Grauburgunder als „Edition Mild“ mit dem Zusatz „sanfte Säure“ vermarktet. Auf dem Etikett hieß es unter anderem, der Wein werde durch ein „Schonverfahren zur biologischen Säurereduzierung“ zum „milden Genuss“. Auf dem Flaschenhals stand „Edition Mild bekömmlich“. Die rheinland-pfälzischen Behörden hatten das beanstandet.