Bestverdiener-Abgabe beträfe 500 bis 20.000 Personen
Die im Zuge des anstehenden Sparpakets diskutierte „Solidarabgabe“ von Spitzenverdienern in Form einer Streichung der steuerlichen Begünstigungen des 13. und 14. Gehalts würde zwischen 500 und 20.000 Personen betreffen. Ausschlaggebend wäre die Höhe des Jahresgehaltes, bei dem man ansetzt.
Nimmt man - wie zuletzt von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) vorgeschlagen - Bruttoeinkommen zwischen 200.000 und 300.000 Euro heran, würde das zwischen 500 und 20.000 Personen betreffen, wie Statistik-Austria-Direktor Konrad Pesendorfer gegenüber der APA erörterte.
Derzeit gibt es beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zwei Begünstigungen: Erstens einen Steuerfreibetrag von 620 Euro, zweitens ist das 13./14. Gehalt nur mit einem Steuersatz von sechs Prozent belastet. Wenn man sozial gerecht sparen wolle, sei eine Möglichkeit, diese Steuerbegünstigung bei höheren Einkommen zu hinterfragen, sagte Pesendorfer.
Pesendorfer: Unscharfer Ansatz
Pesendorfer verweist darauf, dass die von der Politik genannten Bruttojahresgehälter nur ein unscharfer Ansatz für die Debatte seien. Bei Lohn- und Einkommensteuer wird die Steuerpflicht anhand der Bemessungsgrundlage berechnet. Diese ist abhängig von den Freibeträgen, die sich von Person zu Person unterscheiden können: Pesendorfer nannte etwa die Pendlerpauschale, die diese senkt (die aber auch nur bestimmten Personen in unterschiedlicher Höhe gewährt wird).
Ein weiteres Beispiel: Bekommt jemand ein Jubiläumsgeld oder eine Abfertigung, so drückt auch diese die Bemessungsgrundlage, obwohl der Bruttojahresbezug um den zusätzlichen Betrag ansteigt.
Eine seriöse Einschätzung, um wie viel die Bruttobezüge höher sind als die Steuerbemessungsgrundlage, lässt sich nicht fällen. Nur soviel: Während die Lohnsteuerpflichtigen 2010 in Summe 155 Mrd. Euro an Bruttobezügen erhalten haben, lag die Bemessungsgrundlage in Summe bei 110 Mrd. Euro. Das bedeutet, dass die Bruttobezüge im Schnitt um 29 Prozent über der Bemessungsgrundlage gelegen sind.