Einschränkung der Pressefreiheit

Das Mediengesetz in Ungarn hat international für Aufsehen gesorgt. Von Zensur, mangelndem Informantenschutz und steigendem Druck auf kritische Medien war die Rede. Am Montag hob das ungarische Verfassungsgericht nun Teile des Mediengesetzes auf und versetzte der Regierung Orban damit einen Dämpfer. Insbesondere die Befugnis der umstrittenen Medienbehörde, gegen Printmedien Verfahren wegen Missachtung der Menschenrechte, der menschlichen Würde und der Privatsphäre einzuleiten, stelle eine „verfassungswidrige Einschränkung der Pressefreiheit“ dar.

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