Lange Haftstrafen in deutschem „Haussklavin-Prozess“
Im „Haussklavin-Prozess“ hat das Landgericht Mosbach in Deutschland gestern mehrjährige Haftstrafen gegen ein Ehepaar verhängt. Weil er in seinem Haus in Haßmersheim eine heute 21 Jahre alte Frau eingesperrt und misshandelt hatte, verurteilte das Gericht den 51-jährigen Ehemann zu acht Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Ehefrau erhielt eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die beiden hatten die aus Würzburg stammende Ex-Freundin ihres Sohnes bei sich zu Hause wie eine Sklavin gefangen gehalten und dabei auch körperlich misshandelt.
Nachdem es die Vorwürfe zum Prozessauftakt noch bestritten hatte, legte das Ehepaar nach Angaben einer Gerichtssprecherin ein Geständnis ab. Der gegen den Ehemann erhobene Vorwurf der sexuellen Nötigung wurde vom Gericht fallengelassen.