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Kritik an schwacher Kontrolle

Nach den Attentaten von Oslo und Utöya hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) schnell ein neues Anti-Terror-Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Dieses gibt der Polizei neue weitreichende Befugnisse zur Überwachung von Einzelpersonen. Im Innenausschuss des Nationalrates gerieten am Donnerstag Experten und Politiker hart aneinander.

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„Wir sehen seit drei Jahren einen Trend hin zum radikalisierten Einzeltäter“, so Peter Gridling, Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in seiner Stellungnahme vor dem Ausschuss. „Unsere Hauptsorge gilt nicht mehr den Gruppen, sondern diesen Einzeltätern, die aus eigenem Antrieb handeln und zuschlagen. Das Internet ist hier sowohl Informationsquelle als auch Möglichkeit zum Kontakt mit Gleichgesinnten. Radikalisierung hinterlässt im Internet Spuren - in Chats und in Blogs.“

Dieser laut Gridling „Radikalisierung im Wohnzimmer“ wolle das BVT auf Grundlage des neuen Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) Einhalt gebieten. Durch die Beschränkung auf die Abwehr schwerer Gefahren sowie die enge zeitliche Bindung an das Gefährdungsereignis sei „keine inflationäre Anwendung“ der neuen Befugnisse zur Überwachung von Einzelpersonen zu erwarten. Gridling: „Uns ist klar, dass das ein sensibler Bereich ist.“ Eine hundertprozentige Sicherheit vor Terroranschlägen könne es freilich auch mit dem neuen SPG nicht geben.

BVT-Chef Peter Gridling

ORF.at/Günter Hack

Verfassungsschützer Peter Gridling

„Parallelrecht geschaffen“

Heinz Patzelt, Generalsekretär der Bürgerrechtsorganisation Amnesty International Österreich, sagte, die Bevölkerung habe ein Recht darauf, geschützt zu werden. Im jüngst überarbeiteten SPG-Entwurf sah er jedoch „über weite Strecken eine sehr bedenkliche Unbestimmtheit“. Der Text sei an zu vielen Stellen schwammig formuliert. „Je tiefer der Grundrechtseingriff, desto präziser muss das Gesetz sein“, so Patzelt.

Der Bürgerrechtler erinnerte an das harte Vorgehen der Behörden im Tierschützerprozess und mahnte die bisher im SPG fehlende richterliche Kontrolle an. Das SPG sieht nämlich vor, dass bestimmte Überwachungsmaßnahmen, darunter auch die Gefahrenforschung gegen Einzelpersonen nicht durch einen Richter, sondern durch den Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums genehmigt und kontrolliert werden.

„Der Rechtsschutzbeauftragte kann niemals die Qualität der richterlichen Kontrolle erreichen. Hier wird ein Parallelrecht geschaffen“, sagte Patzelt. Auch die im SPG vorgesehenen Verwaltungsstrafen für zivilen Ungehorsam - etwa für Sitzblockaden - seien zu hoch. „Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein Widerstandsrecht“, sagte er. Das könne schnell dazu führen, dass sich nur Reiche das Protestieren leisten könnten, kleine Umweltschutzgruppen jedoch in ihrer Existenz gefährdet seien.

„Das macht mir Angst“

Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer, wandte sich gegen die Erosion von Gewaltenteilung und Grundrechten. „Der Staat verschärft das Sicherheitspolizeigesetz in regelmäßigen und kurzen Abständen, die Bürgerrechte werden immer stärker eingeschränkt“, so Rech. „Auch der Terrorbegriff wird immer weiter abgeschliffen. Heute gilt schon mittlere Kriminalität als Terrorismus.“

Wie Patzelt kritisierte auch Rech den mangelnden Rechtsschutz für die Betroffenen. Anders als in Deutschland müssen die überwachten Personen nach der erfolgten Maßnahme nicht durch die Polizei darüber informiert werden. „Die Menschen können sich nicht wehren“, so Rech, die auch auf die Ausweitung der Handypeilungsbefugnisse auf die Begleiter zu überwachender Personen hinwies. Der Rechtsschutzbeauftragte sei gegenüber dem Sicherheitsapparat zu schwach. „Es gibt auch keinen Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Rechtsschutzbeauftragten“, so Rech. „Das Innenministerium bestimmt. Es passiert was - dann zieht man schon den nächsten Entwurf zur Verschärfung der Gesetze aus der Schublade. Das macht mir Angst“, sagte Rech weiter.

„Maximale Prävention“

Der ebenfalls als Experte geladene Wiener Rechtsanwalt Alexander Scheer sieht im Fehlen der richterlichen Kontrolle einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Weiter seien die Bestimmungen, aufgrund derer die Polizei nun Einzelpersonen erfassen können solle, zu vage. „Das Gesetz stellt die Bürger unter Generalverdacht“, so Scheer. Außerdem fragt er sich: „Was ist, wenn einer im Internet irgendwo schreibt: ‚Der Kanzler muss weg‘? Ist das ein Grund, gegen den zu ermitteln?“

Auch Paragraf 54 2a sei zu vage formuliert. Dieser erlaubt den „Einsatz technischer Mittel, die im Wege der Übertragung von Signalen die Feststellung des räumlichen Bereichs ermöglichen, in dem sich die beobachtete Person oder der beobachtete Gegenstand befindet“. Mit den „technischen Mitteln“ könnte auch ein Polizeitrojaner gemeint sein. Scheer forderte, die technischen Mittel genau zu definieren. Er sieht durch die Befugnis zur Observation von Begleitpersonen auch den Schutz von Geheimnisträgern wie Priestern, Anwälten und Journalisten unterlaufen. „So wird die totale Überwachung möglich“, sagte Scheer.

Kontrolle durch Rechtsschutzbeauftragte

Beate Stolzlechner-Hanifle, stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium, unterstützte die Argumentationslinie von Verfassungsschützer Gridling: „Es ist nicht so, dass hier generelle Ermächtigungen gegeben werden. Die Begrenzungen für die Maßnahmen sind sehr eng gesetzt, die Behörden haben dem Rechtsschutzbeauftragten genaue Pläne und Berichte abzuliefern, jede Observationsmaßnahme ist zeitlich auf maximal sechs Monate beschränkt und muss zusätzlich genehmigt werden.“

Stolzlechner-Hanifle verteidigte auch die Begründung für die Erweiterung der Handypeilungsmöglichkeiten auf Begleitpersonen. Es habe im vergangenen Jahr tatsächlich einen Fall gegeben, in dem ein Jugendlicher seiner Mutter angekündigt habe, noch einen Freund besuchen zu wollen, bevor er in den Freitod gehen werde. „Das war eine konkrete und sehr akute Situation“, so die Rechtsschutzbeauftragte. „Wir haben eine Unzahl von Selbstmordgefährdeten.“ 2010 habe es auf Grundlage des SPG 913 Handypeilungen gegeben, davon 650 zur Prävention angekündigter Suizide.

Kritik der Opposition

In der auf die Expertenstatements folgenden Fragerunde enthielten sich die Abgeordneten der Sozialdemokraten inhaltlicher Stellungnahmen. So stellten Ulrike Königsberger-Ludwig und Angela Lueger Sachfragen zu den Personalressourcen des Rechtsschutzbeauftragten und zu den Erfahrungen mit der Fahndung gegen Einzeltäter aus anderen Ländern. ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kößl nahm den Rechtsschutzbeauftragten in Schutz und forderte Gridling dazu auf, über die Praxis der „erweiterten“ Gefahrenforschung zu berichten.

Für die Freiheitlichen forderte Walter Rosenkranz präzisere Formulierungen im Gesetzestext und den Richtervorbehalt ein: „Es gibt genügend Journalrichter. Wenn der Rechtsschutzbeauftragte verständigt werden kann, dann kann man auch einen Richter rechtzeitig verständigen.“

Zweifel an den Begründungen

Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, sieht keinen Bedarf für die SPG-Novelle: „Schon heute kann effizient gegen Einzelpersonen und Gruppen ermittelt werden. Wir lehnen diese Novelle ab.“ Ein verschlossener Einzeltäter wie Franz Fuchs hätte auch mit den neuen SPG-Bestimmungen nicht rechtzeitig ausgeforscht werden können. Steinhauser kritisierte die Einrichtung eines elektronischen Dokumentationssystems über Paragraf 13a: „Damit entsteht ein neuer Datenmoloch. Alle bisherigen Standards und Beschränkungen für die polizeiliche Datenspeicherung werden damit unterlaufen.“

Für das BZÖ attackierten Peter Westenthaler und Christoph Hagen die Neuerungen im SPG. Auch sie forderten den Richtervorbehalt. Westenthaler bezeichnete die Begründung der erweiterten Handypeilung mit der Ausforschung der Begleitpersonen suizidgefährdeter Personen als „gewagt“. „Begleiteter Selbstmord - das ist ja absurd“, sagte Westenthaler und forderte: „Wenn Sie einen Grund dafür haben, mehr Überwachungsmöglichkeiten zu fordern, dann geben Sie den auch an.“

Verbesserungen des Rechtsschutzes

BVT-Chef Gridling verteidigte in der Antwortrunde nochmals die geforderten Gesetzesänderungen, deutete aber auch Kompromissbereitschaft an: „Die Polizei ist sich der Verantwortung bewusst. Wir sperren uns nicht gegen eine Verbesserung des Rechtsschutzes.“ Die Verhandlungen über das SPG wurden von den Mitgliedern des Innenausschusses einstimmig auf Anfang Februar vertagt. Ins Plenum des Nationalrats wird die Novelle voraussichtlich Ende Februar 2012 kommen.

Günter Hack, ORF.at

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