Aus für „Legal Highs“ in Österreich
Chemische und natürliche psychoaktive Stoffe, die ihrer ursprünglichen Intention nach für Forschungs- und nicht für Konsumzwecke bestimmt sind und waren, sollen in Österreich ab 1. Februar 2012 illegal sein.
Heute soll ein entsprechender Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren. Das „Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz“ (NPSG) sieht für Händler Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor. Konsumenten sollen straffrei bleiben.
Abschreckung für Händler
Bisher wurden und werden die Stoffe - meist von Jugendlichen - als „Legal Highs“ konsumiert. Dabei werden gesetzliche Grauzone genützt, um sich zu berauschen. Dem soll das neue Gesetz nun zuvorkommen. Händler und Erzeuger sollen durch strafrechtliche Konsequenzen abgeschreckt werden.
Das bisherige Problem waren unüberschaubar große Mengen an verfügbaren Substanzen, rasche Fluktuationen und Veränderungen der molekularen Strukturen, unerforschte Auswirkungen und Gesundheitsgefahren durch den Konsum sowie das Fehlen jeglicher Qualitätssicherung bei der Herstellung der einschlägigen Produkte.
Handel via Internet
Die Chemikalien zum Einnehmen oder Schnupfen und Kräutermischungen zum Rauchen wurden - meist per Internet - als „legale Alternative“ zu den üblichen und verbotenen Drogen angeboten. Bisher hinkten die Regierungen europaweit mit Verboten einzelner Inhaltstoffe hinterher - diese wurden nach einem etwaigen Verbot einfach leicht abgeändert, um die Substanzen weiter legal an die Konsumenten zu bringen.
In Österreich werden ab Februar ganze chemische Verbindungsklassen erfasst und verboten. Welche Substanzgruppen verboten werden, will Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) per Verordnung festlegen, die jeweils an sich laufend ändernde Marktbedingungen angepasst werden kann. Die Konsumenten sollen durch das NPSG aber geschützt und nicht kriminalisiert werden. Stöger sprach in einer Aussendung von einer „großen Gesundheitsgefährdung“.