Neues „Rücksichtnahmegebot“
Mit der lange diskutierten 23. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde die Radhelmpflicht für Kinder eingeführt. Auch soll der besonders in Städten unübersichtliche Schilderwald gelichtet werden.
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Zu diesem Zweck wurden mit der Ende Mai in Kraft getretenen Novelle neue Bodenmarkierungen für Halte- und Parkverbote eingeführt. Diese können neben Verkehrszeichen auch durch gelbe Linien - durchgängig oder unterbrochen - angezeigt werden. Armin Kaltenegger, Leiter des Rechtsbüros beim Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), beurteilte die Novelle als „sehr positiv“, wobei es „freilich noch mehr zu tun gibt“. „Wir haben vor allem im städtischen Bereich unübersichtliche Verkehrszeichen“, so Kaltenegger.
Aufpassen heißt es im Winter: Sind die Bodenmarkierungen durch Schnee - oder auch durch Schmutz bzw. abgestellte Gegenstände - nicht sichtbar, ist das Verbot aufgehoben. Dieser „Nachteil“ sei aber nicht erheblich, so Kaltenegger. Für verdeckte Schilder gelte das ebenso, und ein starker Wintereinbruch sorge sowieso für Ausnahmesituationen. So könnten in Wien die Kurzparkzonen aufgehoben werden.
Radhelm für Kinder bis zwölf Pflicht
Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) hob die neue Vorschrift beim Radfahren hervor: „Besonders erfreulich ist, dass die Radhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren nun noch vor dem Sommer in Kraft treten kann, und ich appelliere an alle Erwachsenen, Eltern, Lehrer, Kindergärtner und alle anderen, mit gutem Beispiel voranzugehen“, meinte sie in einer Aussendung.
Auch beim Transport auf dem Rad - etwa in einem Sitz - oder in einem Anhänger muss den Kleinen künftig ein Helm aufgesetzt werden. Für Kaltenegger eine „sehr punktgenaue Maßnahme“, durch die jährlich geschätzte 1.000 Kopfverletzungen verhindert werden könnten, da vor allem Kinder häufig verunglücken.
Keine Sanktionen
Verstöße gegen die Helmpflicht stellen keine Verwaltungsübertretung dar und werden daher nicht geahndet. „Man wollte Bewusstsein schaffen und nicht strafen. Gesetze sind auch Signale“, meinte dazu Kaltenegger. Ausgeschlossen werden in der Novelle auch Minderungen des Schadenersatzes durch einen Mitverschuldenseinwand bei zivilrechtlichen Verfahren.
Zustimmung kam nur von der Koalition. Die Grünen machten sich für eine freiwillige Regelung stark, die Freiheitlichen fragten sich, wieso die Pflicht nicht auch für Erwachsene gelten solle. Das BZÖ sah Haftungsprobleme. Bures verteidigte die Maßnahme mit der stark steigenden Anzahl an Kopfverletzungen von beim Radfahren gestürzten Kindern.
Neue Regeln bei Radfahrübergang
Mit der Novelle wird auch das neue Verkehrszeichen „Radfahrübergang“ eingeführt: Ein Schutzweg neben einer Radfahrerüberfahrt kann mit diesem Zeichen angezeigt werden. Zudem wird die Annäherungsgeschwindigkeit zur Radfahrerüberfahrt geändert. Das bedeutet, dass Radfahrer sich dem Übergang nur mit höchstens zehn km/h nähern dürfen. So soll sichergestellt werden, dass sowohl Autofahrer als auch Radfahrer ausreichend Zeit haben, sich auf den jeweiligen Querverkehr einzustellen.
Außerdem können vorgezogene Haltelinien künftig alle Zweiradfahrer - Motorrad-, Mopedlenker und auch Radfahrer - nutzen, um so bei einer Kreuzung vor einer Autokolonne wegzufahren. Mit der Novelle wird auch ein „Rücksichtnahmegebot“ in der Straßenverkehrsordnung verankert: Neben dem Vertrauensgrundsatz heißt es nun auch: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.“
KfV will Senkung der Promillegrenze
Trotz der positiven Schritte gibt es für den KfV-Rechtsexperten noch viel zu tun. Ungeachtet des Beschlusses im Parlament werde über diese Punkte bereits jetzt weiter debattiert, erklärte Kaltenegger. Eine Senkung des Alkohollimits von derzeit 0,5 Promille werde dabei ebenso angestrebt wie ein Handytelefonierverbot für Radfahrer.
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