Offenheit statt „Bildungsvererbung“
Mit Kernforderungen wie der Abschaffung des Sitzenbleibens, einer gemeinsamen Schule bis zum Ende der Schulpflicht und mehr Geld für die Universitäten ist am Donnerstag der Startschuss zum Bildungsvolksbegehren gefallen. Offiziell heißt es „Volksbegehren Bildungsinitiative“.
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Damit wollen die Initiatoren rund um den Industriellen und ehemaligen SPÖ-Vizekanzler Hannes Androsch die Regierung zu einer umfassenden Reform des Bildungswesens bewegen. Das Volksbegehren - bereits das vierte zum Thema Bildung in der Zweiten Republik - liegt bis einschließlich Donnerstag, den 10. November, zur Unterschrift auf. Unterschreiben können alle österreichischen Staatsbürger, die mit Stichtag 10. November das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Bezirksamt ihres Hauptwohnsitzes.
„Vom Kleinkind an alle Begabungen fördern“
„Das Volksbegehren fordert ein faires, effizientes und weltoffenes Bildungssystem, das vom Kleinkind an alle Begabungen fördert und Schwächen ausgleicht“, hieß es in einem letzten Aufruf der Initiatoren am Mittwoch. „Parteieneinfluss auf die Schulen“ solle verdrängt und die Schulautonomie gestärkt werden.
„Eine leistungsdifferenzierte, hochwertige gemeinsame Schule für alle Kinder bis zum Ende der Schulpflicht soll ‚Bildungsvererbung‘ bekämpfen und allen Kindern gleiche Chancen geben, ungeachtet der Herkunft und des Einkommens der Eltern“, so eine weitere zentrale Forderung.
Schließlich solle das Angebot von ganztägigen Bildungseinrichtungen „massiv ausgebaut werden“, da das der „beruflichen Realität - vor allem von Müttern“ - nicht mehr zeitgemäß Rechnung trage. Grundsätzlich, heißt es im Forderungskatalog weiter, müsse der Lehrerberuf „aufgewertet und Einkommensgerechtigkeit bei allen pädagogischen Berufen erreicht werden“.
Ruf nach deutlich mehr Geld für Unis
Die staatliche Finanzierung der Universitäten sollte, geht es nach der „Bildungsinitiative“, auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufgestockt werden - das würde ein Mehrfaches des derzeitigen Volumens bedeuten. Unter den Unterstützern des Volksbegehrens finden sich neben zahlreichen SPÖ- und SPÖ-nahen Organisationen, den Grünen, dem Liberalen Forum und diversen Plattformen wie „Wir LehrerInnen für das Bildungsvolksbegehren“ (Mitinitiator) auch die Industriellenvereinigung (IV) - aber auch einige Länderorganisationen der Wirtschaftskammer (WKO).
Neandertaler auf Werbetour
Während etwa Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) angekündigt hatte, das Volksbegehren zu unterschreiben, kommt vom Regierungspartner ÖVP auch Skepsis - wohl wegen der Forderung nach einer gemeinsamen Schule bis zum Ende der Schulpflicht, was nach Gesamtschule klingt. Die FCG-dominierte Lehrergewerkschaft warnte etwa davor, dass „die Existenz bewährter Schularten infrage gestellt werde“.
Die Initiatoren dagegen setzten nach eigenen Worten „ganz massiv auf PR“ - und das nicht nur mit zahlreichen Presseterminen. Neben Prominenz aus Kunst und Kultur schickten sie einen als Neandertaler verkleideten Schauspieler auf Tour, um auf die „Bildungssteinzeit“ in Österreich hinzuweisen.
Details zur Unterschrift
Das „Volksbegehren Bildungsinitiative“ startet mit einem Sockel von rund 52.000 Unterstützungserklärungen. Das unter den vier Bildungsvolksbegehren bisher erfolgreichste war das zur Abschaffung der 13. Schulstufe im Jahr 1969 (mit rund 339.000 Unterstützern, was fast 6,8 Prozent der Stimmberechtigten entsprach). Für eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl unterschrieben 1989 rund 219.000 Österreicher (3,93 Prozent), das „Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren“ fand 2011 rund 174.000 Unterstützer (2,98 Prozent).
Das Volksbegehren liegt zwischen 3. und 10. November in den Gemeinde- und Bezirksämtern auf. Diese müssen in der Eintragungswoche zumindest von 8.00 bis 16.00 Uhr und an zwei Werktagen zusätzlich bis 20.00 Uhr geöffnet sein, am Wochenende von 8.00 bis 12.00 Uhr (in Gemeinden ab 2.500 Einwohnern), in kleinen Orten mindestens zwei Stunden lang.
Zusätzlich dazu ist auch eine Unterschrift mittels Stimmkarte möglich. Diese muss bis spätestens 8. November (12.00 Uhr) beim zuständigen Gemeinde- bzw. Bezirksamt beantragt und persönlich (oder durch eine bevollmächtigte Person) abgeholt oder bis spätestens 6. November (für die Postzustellung) schriftlich angefordert werden.
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