Im Dezember 2010 verhaftet
WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden. Das entschied der Londoner High Court am Mittwoch in zweiter Instanz und verwarf damit eine Berufung von Assange. Der schwedische Anwalt von Assange, Björn Hurtig, nannte die Entscheidung im Rundfunksender SR am Mittwoch „erwartungsgemäß“.
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Assange hat eine weitere Berufungsmöglichkeit zum Supreme Court. Sollte er diese nicht wahrnehmen, könnte er binnen 14 Tagen nach Schweden geflogen werden. Dem 40 Jahre alten Australier werden in dem skandinavischen Land Sexualstraftaten vorgeworfen. Er soll im August 2010 Sex mit zwei Frauen gehabt haben. Ohne die Einwilligung der Frauen soll der Geschlechtsverkehr ungeschützt gewesen sein. Das kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden.
Die beiden zuständigen Richter wiesen die Argumentation seiner Verteidigung zurück, eine Auslieferung des Australiers sei „ungerecht und ungesetzlich“, weil er von Schweden nicht mit richterlichem, sondern staatsanwaltschaftlichem Haftbefehl gesucht werde.
Opferanwalt: Lange Dauer „tragisch“
Der Anwalt Claes Borgström, der die beiden von Assange möglicherweise zu unerwünschtem Sex gezwungenen Schwedinnen vertritt, sagte am Mittwoch im Stockholmer Sender TV4: „Die Entscheidung war zu erwarten. Aber es ist tragisch, dass das so lange gedauert hat.“ Zu einem möglichen zweiten Berufungsantrag von Assange sagte er: „Geht die Sache zum Supreme Court, wird der Ausgang wohl derselbe sein. Aber dann wird der gesamte Prozess noch einmal um ein Jahr herausgezögert.“

AP/Matt Dunham
Assange auf dem Weg zum Gericht
Assange argumentiert gegen Auslieferung
Der Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks argumentiert, es gebe bisher keine Anklage gegen ihn in Schweden. Der EU-weite Haftbefehl zu seiner Auslieferung sei nur erwirkt worden, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Das sei nicht rechtens. Außerdem hatte Assange wiederholt geltend gemacht, er fürchte eine Auslieferung von Schweden in die USA. Seine Plattform WikiLeaks hatte Tausende vertrauliche Unterlagen unter anderem aus US-Botschaften an die Öffentlichkeit gebracht.
Assanges Anwalt sagte am Mittwoch, er stehe dem Auslieferungsverfahren kritisch gegenüber, weil Assange jederzeit zu Aussagen bereit gewesen sei. „Das Ganze ist übertrieben“, sagte Hurtig.
Sonderklausel für weitere Berufungsmöglichkeit
Ein weiteres Berufungsverfahren vor dem Supreme Court kann Assange nun binnen zwei Wochen beantragen. Über dessen Zulassung muss entweder der Supreme Court selbst oder der High Court entscheiden. Nach britischem Recht ist eine neuerliche Berufung nur möglich, wenn an einem Fall ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Assange wurde im Dezember vorigen Jahres von der britischn Polizei verhaftet. Seit Februar lebt er auf dem Anwesen eines befreundeten Journalisten in England unter strengen Auflagen. Er muss eine elektronische Fußfessel tragen und sich täglich bei der Polizei melden.
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