Deutschland beschließt Pflegekarenz für Arbeitnehmer

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Zur Pflege eines Angehörigen können deutsche Arbeitnehmer künftig für einen Zeitraum von zwei Jahren im Job zurückstecken. Der deutsche Bundestag beschloss gestern ein Gesetz für eine Familienpflegezeit, mit dem Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren, wenn sie einen Angehörigen pflegen.

Dadurch kann ein Vollzeitbeschäftigter beispielsweise um die Hälfte weniger arbeiten. Das Gehalt beträgt während dieser Zeit 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich soll der Arbeitnehmer nach der Auszeit wieder voll arbeiten, bekommt aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Die Rentenansprüche sollen in etwa auf dem Niveau der bisherigen Vollzeitbeschäftigung erhalten bleiben.