Themenüberblick

Ankläger suchen „Anfangsverdacht“

Bei der Staatsanwaltschaft Wien war und ist im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen das 1977 aufgelassene Kinderheim im Schloss Wilhelminenberg kein Verfahren wegen Mordverdachts anhängig. Es gebe aus Sicht der Ankläger „kein Opfer“, erklärte Behördensprecher Thomas Vecsey am Mittwochnachmittag gegenüber ORF.at.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Der Wiener Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, der ehemalige Zöglinge des Kinderheims vertritt, hatte am Vortag erklärt, in dem Heim wären zwischen 1948 und 1953 „Kinder zu Tode gekommen“. Aussagen seiner Mandantinnen und einer neuen Zeugin über einen konkreten Fall würden sich diesbezüglich decken. Besagte Zeugin berichte zudem von einer „Gruppe von Todesfällen“, die sie aber nicht mit eigenen Augen wahrgenommen habe.

Berichte über misshandelte „Franziska“

Die Tageszeitung „Kurier“ hatte ebenfalls über einen „Todesfall“ berichtet, wobei sich der Artikel auf ein Interview mit der ehemaligen Heiminsassin stützte. Demnach habe eine Lehrerin ein Kind so getreten, dass es gestorben sei. Die gerufene Rettung soll das Mädchen namens Franziska im Klassenzimmer zugedeckt und abtransportiert haben. Sie habe Franziska danach nie mehr gesehen, so die mittlerweile 69-jährige Frau gegenüber der Zeitung.

Der Vorwurf ist nicht neu. Sowohl die Stadt Wien als auch der Opferschutzverband „Weisser Ring“ erklärten, auch ihnen gegenüber seien entsprechende Vorwürfe vorgebracht worden. Ebenso wie der Staatsanwaltschaft fehlt für Mordermittlungen allerdings das Wesentlichste: irgendein Hinweis auf ein Opfer. Es brauche zumindest einen „Anfangsverdacht“ für die Einleitung von Ermittlungen, so Staatsanwaltschaftssprecher Vecsey.

Staatsanwälte ohne Hinweis auf gewaltsamen Tod

Die Anklagebehörde, die von den Vorwürfen der 69-Jährigen bereits im Sommer 2010 erfahren hatte, hielt nun noch einmal in ihren Akten Nachschau und stellte am Mittwoch fest, dass die Frau in ihren damaligen Angaben von keinem dezidierten Todesfall berichtet hatte. Diese habe teilweise am eigenen Leib verspürte Misshandlungen und sexuelle Übergriffe geschildert, aber von keinem Fall erzählt, der einen Mordverdacht begründen würde.

Gegenüber ORF.at präzisierte Vecsey, es gebe in dem Fall nichts außer den Interviewaussagen der Frau und den Angaben des Opferanwalts. Ein tödliches Gewaltverbrechen wäre also nur unter der Annahme möglich, dass damalige Aufzeichnungen gefälscht worden wären, die Heimleitung ihre Berichtspflicht missachtet hätte und das spurlose Verschwinden eines Kindes ohne Folgen geblieben wäre - kurz: das Verbrechen bewusst und lückenlos vertuscht worden wäre.

Opferanwalt will Vorwürfe nicht zurückziehen

Im konkreten Fall gebe es aber zur Stützung dieses unwahrscheinlichen Falles nicht einmal den Namen eines angeblichen Opfers, so Vecsey. Hinweise auf ein Kapitalverbrechen hätten es den Staatsanwälten ermöglicht, aktiv zu werden: Mord verjährt nicht. Bezüglich der anderen Vorwürfe waren den Anklägern jedoch durch die inzwischen eingetretene Verjährung die Hände gebunden. „Ende September 2010 sind daher die Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt worden“, so Vecsey gegenüber der APA.

Opferanwalt Öhlböck insistierte indes am Mittwochnachmittag gegenüber der deutschen Nachrichtenagentur dpa, dass er die Identität des angeblichen Opfers kenne. Einen Todesnachweis habe er aber nicht: „Es ist nicht mein Job, zu ermitteln.“ Ob er den Fall bei der Staatsanwaltschaft anzeigen werde, müsse er erst mit der 69-jährigen Zeugin besprechen.

Links: