Grundsatzurteil in Luxemburg

Im Streit über den Umgang mit Stammzellen hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein möglicherweise weitreichendes Urteil gefällt und der Forschung an embryonalen Stammzellen mit einem Patentverbot neue Schranken gesetzt. Nach Ansicht der Luxemburger Richter müsse der Begriff „menschliches Leben“ zudem eng ausgelegt werden. Neben befruchteten Eizellen dürfen aus diesem Grund auch neurale Vorläuferzellen nicht patentiert werden.

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