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Österreich haftet mit 21,6 Mrd. Euro

Mit dem erweiterten Euro-Schutzschirm EFSF (Europäische Finanzstabilisierungs-Fazilität) will die EU über die Runden kommen, bis der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) Mitte 2013 in Kraft treten und die europäische Gemeinschaftswährung damit dauerhaft schützen soll. Die EFSF-Reform war schon im Juli von den Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone beschlossen worden.

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Damit der erweiterte Rettungsschirm wirksam werden kann, müssen alle 17 Euro-Länder zustimmen. In Österreich gab der Nationalrat am 30. September in einer Sondersitzung mit der Mehrheit von Koalition und Grünen dafür grünes Licht. Die einzelnen Staaten sind jeweils sowohl über Garantieleistungen an den EFSF als auch über ihren Anteil am Internationalen Währungsfonds (IWF) an der Finanzierung beteiligt.

Haftungen sollen Ratings absichern

Die Haftungsverpflichtung für Österreich wurde von 12,2 auf 21,6 Mrd. Euro angehoben. Dazu kommen noch Kosten und Zinsen, die auf bis zu 7,1 Mrd. Euro geschätzt werden. Der Löwenanteil von 211 Mrd.. Euro entfällt auf Deutschland. Der Gesamtrahmen für den Euro-Rettungsschirm, der in Luxemburg verwaltet wird, wird von derzeit 440 Mrd. Euro auf 780 Mrd. Euro steigen. Damit sollen die Ratings der Kreditwürdigkeit der Euro-Staaten zumindest erhalten beziehungsweise verbessert werden.

Der EFSF ist damit eine Art Zirkelschluss: Bei guten Ratings müssen die Geldgeber keinen Ausfall der erworbenen Anleihen befürchten. Lasten für die Steuerzahler entstehen erst dann, wenn ein unterstütztes Land am Ende doch zahlungsunfähig wird. Die Haftungsverpflichtungen für Österreich inklusive Kosten und Zinsen von 28,7 Mrd. Euro werden demnach nur im schlimmsten Fall schlagend, wenn Griechenland, Irland, Portugal oder weitere finanzschwache Euro-Länder ihre Zahlungen einstellen.

200 Milliarden Euro mehr stehen bereit

Vorher betrug der Garantierahmen 440 Mrd. Euro, weshalb auch das eigentlich mögliche Kreditvolumen für Länderhilfen mit etwa 250 Mrd. Euro weit geringer ausfiel. Nun geht es um 780 Mrd. und effektiv zur Verfügung stehende 440 Mrd. Euro. Neben der Ausweitung des Rettungsschirms stehen nun aber auch andere Mechanismen zur Verfügung. Künftig kann der EFSF so etwa auch Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten aufkaufen - und zwar auch von Investoren und nicht nur von Regierungen.

Geld kann auch direkt an Banken fließen

Außerdem kann der EFSF vorsorglich eingreifen und einem hoch verschuldeten Land eine Kreditlinie bereitstellen. Schließlich soll der Rettungsschirm Geld an Staaten verleihen, um ihre Finanzinstitute zu stützen. Das kann auch Länder betreffen, die stabil sind, deren Banken durch Schieflage eines anderen Euro-Staates aber bedroht sind. Insgesamt sollen so Ansteckungsgefahren verhindert werden.

Der EFSF gewährt nur dann Mittel, wenn das unbedingt notwendig ist, um die Stabilität der Euro-Zone insgesamt zu wahren. Festgestellt werden soll das durch die anderen Euro-Länder gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und - nach Möglichkeit - mit dem IWF. Die Nothilfen sind an strenge Auflagen gebunden und müssen einstimmig von den Euro-Ländern gebilligt werden.

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