Unzulässiger OMV-Gutschein-Umtauschzwang

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Wer bei einer OMV-Tankstelle mit älteren unbefristet gültigen Gutscheinen bezahlen will, hat derzeit Probleme. Das Unternehmen hat nämlich vor einiger Zeit eine „Umtauschaktion“ für derartige Gutscheine gestartet. Diese Aktion ist jetzt ausgelaufen, und so heißt es den Kunden gegenüber, die Gutscheine seien ungültig.

Rechtlich zulässig ist dieses Vorgehen nicht, weil erstens unbefristete Gutscheine 30 Jahre lang gültig sind und zweitens die Umtauschaktion den Kunden eindeutig eine Verschlechterung bringen würde.

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