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RH vermisst nachhaltige Bezugssysteme

Die Managerverträge in öffentlichen Unternehmen sind in Österreich alles andere als transparent, vielfach gibt es keine Gehaltsobergrenzen, fast keine Staatsfirma veröffentlicht die Vergütungen ihrer Chefs. Das ist das Ergebnis eines umfangreichen Berichts des Rechnungshofs (RH), der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

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Die Prüfer üben darin harsche Kritik und orten „Verbesserungspotenzial“. Rund 50 Prozent der befragten Manager erhielten variable Bezugsbestandteile, die großteils auf Kennzahlen beruhten, die nicht geeignet waren, „einen nachhaltig wirkenden wirtschaftlichen Erfolg der Managertätigkeit widerzuspiegeln“. Und: Die Geschlechterkluft ist riesig: Frauen übten weniger als fünf Prozent der Managerfunktionen aus.

Die Hälfte der Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer der 232 geprüften Unternehmen verdiente im Jahr 2008 mindestens 166.300 Euro. Die höchste Vergütung betrug dabei mehr als das 18-Fache der niedrigsten. Am meisten verdienten im Jahr 2008 die Manager des börsennotierten Verbunds, und zwar durchschnittlich 745.168 Euro pro Kopf. Auf Platz zwei und drei folgen die Post (706.686 Euro) und die Staatsholding ÖIAG (700.000 Euro). Weiters unter den Top Ten: die Verbund-Töchter Austrian Hydro Power und Austrian Power Trading AG, die niederösterreichische EVN, die Energie Steiermark AG, der ORF sowie ÖBB und ASFINAG.

Verschwindend kleine Frauenquote

Besonders groß war der Geschlechterunterschied: Die Frauenquote war mit 4,9 Prozent im Jahr 2008 (2006: 4,1 Prozent) verschwindend gering. Von 410 Managern öffentlicher Unternehmen waren also nur 20 weiblich. Vier Bundesländer (Burgenland, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg) beschäftigten überhaupt keine Frauen in ihren Unternehmen. Wien hatte mit 14 Prozent mit Abstand die höchste Frauenquote, jene des Bundes lag bei acht Prozent.

Bei der Verteilung der Vergütungen zeigt sich Altbekanntes: Je höher das Einkommen, desto größer die Kluft. Im dreijährigen Durchschnitt lag die Spitzenvergütung bei den Managern um 90 Prozent höher als bei den Managerinnen. Der Median der Frauen-Vergütungen lag bei 173.000, jener der Männer bei 163.700 Euro.

„Kritisieren nicht per se Höhe der Gehälter“

„Der RH kritisiert nicht per se die Höhe der Gehälter“, hält er in seinen Schussbemerkungen fest. Um die Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen, empfiehlt er aber dringend die Offenlegung der Managervergütungen bei allen öffentlichen Unternehmen - und zwar „ohne Ausnahmen“. Rund 90 Prozent der Unternehmen taten das im Erhebungszeitraum nicht. „Den OECD-Grundsätzen der Corporate Governance hinsichtlich der Offenlegung der Managergehälter wurde dadurch nicht gefolgt“, stellten die Prüfer fest.

Der RH beleuchtet in seinem 544 Seiten starken Bericht die Managerverträge von 232 Unternehmen, die mehrheitlich in Staatseigentum stehen. Insgesamt 472 Manager wurden befragt. 30 Firmen - von ASFINAG und BIG über die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank bis zu Energieunternehmungen wie Energie Steiermark AG und Verbund - wurden im Rahmen einer Stichprobe genauer unter die Lupe genommen. Erhebungszeitraum war 2006 bis 2008.

Kritik an automatischer Entgelterhöhung

RH-Rügen gibt es auch für die automatische Erhöhung der Managervergütungen: Bei 24 von 30 Firmen sahen die Verträge automatische Wertanpassungen vor. Der RH hält eine jährliche Wertanpassung, so die zuständigen Organe das absegnen, „grundsätzlich für rechtfertigbar. Allerdings hätte die Wertanpassung höchstens nach dem Anpassungsfaktor gemäß dem Bezügebegrenzungsgesetz zu erfolgen.“

Nachträgliche - individuelle - Vergütungserhöhungen oder die Auszahlung von Sonderprämien hingegen beeinträchtigten die „elementaren Grundsätze der Transparenz und Vergleichbarkeit der Managerverträge erheblich“, so der RH. „Diesbezügliche Vertragsanpassungen sollten nur ausnahmsweise in sehr engen Grenzen erfolgen“ und nur dann zugelassen werden, wenn zum Beispiel der Manager neue Aufgaben bekommt oder sich das Unternehmen wirtschaftlich besonders gut entwickelt.

Fehlende Gehaltsobergrenzen in vielen Ländern

Was Gehaltsobergrenzen von Länderfirmen betrifft, sieht der RH ebenfalls Handlungsbedarf. In Salzburg etwa waren die variablen Bezugsbestandteile keiner gesetzlichen Schranke unterworfen. Lob gab es für die steirische Regelung, die die maximale Höhe des Gesamtjahresentgelts (also inklusive Boni) mit dem Bezug des Landeshauptmanns begrenzte.

Zahlungen auf Basis nicht geeigneter Kennzahlen

Weiters unter die Lupe genommen hat der RH die variablen Vergütungen und daran geknüpfte Ziele: Nur zehn Prozent der Ziele beruhten auf langfristigen Vorgaben „und demnach rund 90 Prozent auf Kennzahlen, die keinen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der Manager und des Unternehmens widerspiegelten“, konstatiert der RH. Bei 26 von 30 Firmen wurden variable Bezugsbestandteile in den Managerverträgen vereinbart - tatsächlich ausbezahlt wurden sie in 25 Firmen. 22 der 26 Unternehmen schlossen die dazugehörigen Zielvorgaben mit dem Manager überhaupt erst im Laufe des jeweiligen Leistungszeitraums ab, nicht schon vorher.

Auch für die Bonusregeln hagelt es Kritik: Grundsätzlich betrachtet der RH die Berücksichtigung von variablen Parametern bei der Managementvergütung als positiv. „Allerdings erachtete er eine Bindung an überwiegend kurzfristige Zielvorgaben als nicht ausreichend aussagekräftig für die Beurteilung eines nachhaltigen (wirtschaftlichen) Erfolgs der Manager für das Unternehmen, weil dadurch nur kurzfristiges Managementdenken gefördert wird.“

Großzügige Pensionszahlungen

Bei in den Ruhestand getretenen Managern erwiesen sich einige Firmen als äußerst großzügig: Neun von 30 Unternehmen haben das zulässige Höchstausmaß der freiwilligen Pensionsbeitragsleistungen laut Vertragsschablonenverordnung überschritten.

FPÖ: „Selbstbedienungsmentalität“

FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache nannte den RH-Bericht ein Zeichen für die „Selbstbedienungsmentalität der roten und schwarzen Staatsmanager“. Zahlreiche Manager von Staatsbetrieben verdienten mehr als der Bundespräsident. Wenn es darum gehe, Inserate in Zeitungen zu schalten, um den jeweiligen ressortverantwortlichen Minister gut aussehen zu lassen, seien die staatsnahen Manager vorne dabei. „Hier funktioniert die rot-schwarze Proporzphilosophie vom Geben und Nehmen perfekt zum Schaden des Steuerzahlers.“

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