Verfassungsklage unzulässig?
Eine gesetzliche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag kommt für die Regierung offenbar nicht infrage. In einer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wehrt sich die Regierung gegen eine Verfassungsklage von Geschäftsleuten rund um den Wiener Shoppingcenter-Betreiber Richard Lugner, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Montag.
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Die Geschäftsleute berufen sich auf das Recht auf Erwerbsfreiheit und wollen, dass an Sonntagen vor Messeterminen und Kulturereignissen, aber auch zu Weihnachten und am Muttertag die Geschäfte offenhalten dürfen. Aus Sicht der Regierung ist ihre Klage nicht zulässig und sozialpolitisch nicht gerechtfertigt.
„Wichtig für Erholung und Familie“
„Die Wochenendruhe ist wichtig für Erholung, Familienzusammenhalt und die soziale Integration der Arbeitnehmer“, argumentierte die Regierung in einer von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) unterschriebenen elfseitigen Stellungnahme, die Ö1 vorliegt. Dass Geschäfte am Samstag offenhalten dürfen, störe schon „das soziale Gefüge und die gemeinsame Freizeitgestaltung“. Das habe auch der VfGH 1989 festgestellt.
Ein Eingriff in die Sonntagsruhe zu Familienfesten wie Weihnachten und Muttertag wäre umso schwerwiegender. Die Regierung bezweifelt, ob die Bevölkerung an solchen Sonntagen und vor Kulturereignissen und Messen wirklich ein erhöhtes Bedürfnis hat, einkaufen zu gehen. „Durch die Sonntagsruhe sei zwar das verfassungsmäßige Recht auf Erwerbsfreiheit eingeschränkt, aber in einem sozial- und familienpolitisch gerechtfertigten Ausmaß“, so das Resümee der Regierung.
Entscheidung voraussichtlich im Frühjahr
Rechtlich beruft man sich nicht auf die Verfassung, sondern auf das Arbeitsruhegesetz und auf mehrere Erkenntnisse des VfGHs über die Wochenendruhe, vor allem auf das Erkenntnis aus dem Jahr 1989. Eine Entscheidung in der Causa wird es laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth voraussichtlich im kommenden Frühjahr geben. Möglich sei, dass der Gerichtshof die Lugner-Beschwerde als unzulässig zurückweist und sie nicht inhaltlich prüft. Das habe die Bundesregierung beantragt.
Lugner pocht auf „gleiches Recht“
Für Lugner-Anwalt Christian Bachmann enthalte die Stellungnahme der Regierung „wenig neue Argumente“. Erst kürzlich verwies Lugner auf jene Geschäfte, die am Sonntag offenhalten dürfen - zum Beispiel Supermärkte auf Bahnhöfen und Flughäfen sowie in Tourismusregionen. In Tirol gebe es 170 und in Kärnten 90 Gemeinden, die im Sommer von Mai bis September und im Winter von Weihnachten bis Ostern aufsperren dürften: „Gibt es zweierlei Recht in Österreich?“
Lugner argumentierte zudem mit Touristen, die am Sonntag aufgrund der bestehenden Regelung nicht einkaufen könnten sowie auf jene Wiener, die zum Sonntagseinkauf ins benachbarte Ausland fahren würden. Lugner will an sechs Sonntagen im Jahr offenhalten. An welchen, sei aber noch nicht „ausgegoren“ - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
Rückendeckung vom BZÖ
Schützenhilfe erhielt Lugner vom BZÖ. Generalsekretär Christian Ebner sprach sich für eine Ausweitung der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag auf 6.00 bis 22.00 Uhr aus. Es soll auch die freiwillige Möglichkeit geben, an sechs Sonntagen oder Feiertagen im Jahr aufzusperren und „die Möglichkeit der generellen Sonntagsöffnung in Tourismusgebieten wie der Wiener Innenstadt“.
Einschränkungen im öffentlichen Interesse?
Am Sonntag geschlossen zu halten, widerspreche dem Recht auf Erwerbsfreiheit, erklärte Heinz Mayer, der für Lugner eine Expertise erstellte, auf deren Basis die Klage beim VfGH eingebracht worden war. Der Gesetzgeber könne allerdings Einschränkungen in die Erwerbsfreiheit vornehmen, wenn es im öffentlichen Interesse sei, so der Jurist.
Zudem dürfe die Beschränkung nicht intensiver sein als es zur Erreichung des öffentlichen Interesses vonnöten sei. Der VfGH müsse prüfen, ob es ein öffentliches Interesse gebe und ob die derzeitige Regelung verhältnismäßig sei. „Es gibt kein öffentliches Interesse an einer derart starren Regelung“, befand jedenfalls Mayer selbst.
Sonntagsarbeit „kein vereinzeltes Phänomen“
„Die Sonntagsarbeit ist kein vereinzeltes Phänomen“, führte Mayer aus. Schließlich würde auch in Krankenhäusern, bei der Polizei, in der Gastronomie gearbeitet werden. „Je mehr Sonntagsarbeit wir in der Gesellschaft haben, desto schwieriger ist es, zu sagen, dass Handelsangestellte von der Sonntagsarbeit befreit sein müssen wegen öffentlichen Interesses“, argumentierte er. Das Öffnungszeitengesetz sei ein Bundesgesetz. Die Bestimmungen können laut Mayer aber vom Landeshauptmann durch eine Verordnung ausgedehnt werden, wenn ein regionaler Bedarf bestehe.
Gegen die Vorschläge Lugners und des BZÖ war ÖAAB-Generalsekretär Lukas Mandl: „Das österreichische Modell der gemeinsamen arbeitsfreien Zeiten ist gut für die Lebensqualität und auch gut für die Wirtschaftskraft.“ Arbeitnehmer, die eine angemessene Zeit für Regeneration hätten, seien motiviert und leistungsstark.
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