Oberstes Aufsichtsgremium
Der ORF-Stiftungsrat ist das oberste Aufsichtsgremium des ORF und hat 35 Mitglieder. Er bestellt alle fünf Jahre den ORF-Generaldirektor und die übrige Geschäftsführung.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Der Stiftungsrat genehmigt Finanz- und Stellenpläne sowie weitere wesentliche Unternehmensentscheidungen, beschließt Erhöhungen der ORF-Gebühren und jedes Jahr den Jahresabschluss des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders.
2001 per Gesetz beschlossen
In seiner derzeitigen Form gibt es den Stiftungsrat seit 2001, als das ORF-Gesetz geändert wurde und anstelle des ORF-Kuratoriums das neue Gremium trat. Offiziell „entparteipolitisiert“, dürfen die Mitglieder keine Politiker und auch sonst nicht für eine Partei tätig sein. Die Mitglieder sind allerdings den Parteien zuzuordnen.
Die SPÖ kann auf 15 ihr nahestehende Vertreter zählen, die ÖVP auf zwölf, FPÖ/FPK auf zwei und Grüne sowie BZÖ jeweils auf ein Gremiummitglied. Komplettiert wird die Runde durch vier Unabhängige Räte, bestehend aus Betriebsräten und etwa dem Kirchenvertreter Franz Küberl.
Vier Jahre Funktionsperiode
Der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin hat dem Stiftungsrat wie ein Vorstand dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft zu berichten. Die Funktionsperiode des Stiftungsrats dauert vier Jahre, gerechnet vom ersten Tag des Zusammentretens. Das derzeit amtierende Gremium hat sich am 22. April 2010 konstituiert. Die Wahl des neuen ORF-Generaldirektors erfolgte am 9. August. Am 15. September wählt das Gremium die vier zentralen Direktoren sowie neun Landesdirektoren.
Link: