Themenüberblick

Tatbestand der Geschenkannahme

Uwe Scheuch, erster Landeshauptmann-Stellvertreter von Kärnten und FPK-Parteiobmann, ist am Dienstag zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah den von der Korruptionsstaatsanwaltschaft georteten Tatbestand der Geschenkannahme als Amtsträger erfüllt an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Scheuch hatte im Jahr 2009 in einem Gespräch mit einem Politikberater und ehemaligen Parteifreund anklingen lassen, dass er bereit sei, einem russischen Investor gegen eine Parteispende für das damalige BZÖ - fünf bis zehn Prozent der Investitionssumme - die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Diese sei in diesem Fall „no na net, part of the game“. Der ehemalige Parteifreund zeichnete das Gespräch heimlich auf.

Richter: „Generalprävention“

Richter Christian Liebhauser-Karl folgte bei seinem Urteil der Argumentation der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Tatbestand sei erfüllt, es handle sich bei den Taten Scheuchs um ein konkretes Amtsgeschäft. Dieses besteht für ihn darin, dass es bei Projekten naturgemäß um Förderzusagen geht, die zwingend mit der Bewilligung durch die Landesregierung verbunden sind.

Die Höhe der Strafe von 18 Monaten teilbedingt argumentierte er mit der „Generalprävention“. „Es gehe darum, andere von solchen Taten abzuhalten“, so Liebhauser-Karl. Zudem habe Scheuch bis zum Schluss seine Handlungen „bagatellisiert“. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bedeutet das für Scheuch automatisch den Amtsverlust.

Kärntens FPK-Landesparteichef Uwe Scheuch

APA/Gert Eggenberger

Scheuch: „Leichtfertig und gutgläubig“

Scheuch weist Schuld von sich

Verteidiger und Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer meldete volle Berufung gegen Urteil und Strafe wegen Nichtigkeit an. Während des Prozesses hatte Böhmdorfer argumentiert, dass kein Geld geflossen sei. Als stellvertretender Landeshauptmann hätte Scheuch auch gar nicht die Befugnis gehabt, jemandem eine Staatsbürgerschaft zu verschaffen.

Vor der Urteilsverkündung hatte Scheuch noch einmal jede Schuld von sich gewiesen, aber zugegeben, dass das aufgezeichnete Gespräch stattgefunden habe, dass es aber ein privates Gespräch gewesen sei. Dabei habe er „leichtfertig und gutgläubig“ gewisse Themen diskutiert, wobei es in erster Linie um Fußball gegangen sei, so Scheuch.

Daraufhin habe er nur gemeint, wenn jemand in den Fußball investiere, dann könne er „das ja auch bei uns (bei der Partei, Anm.) machen“, so der Politiker. Er bekannte sich nicht schuldig, auch wenn er einsehe, dass dieses heimlich aufgenommene Gespräch in der moralischen Wertung „eine gewisse Schieflage“ habe.

Dörfler im Zeugenstand

Nachdem der Prozess Anfang Juli vertagt worden war, wurden am Dienstag weitere Zeugen befragt, darunter der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK). Dörfler gab an, in der Frage der Staatsbürgerschaftsvergaben - ähnlich wie Scheuch - keine Zuständigkeit gehabt zu haben. Er habe zwar Briefe an die Bundesregierung geschickt, in denen er sich für die Vergabe von Staatsbürgerschaften an russische Investoren ausgesprochen habe. Das habe er aber nicht als Landeshauptmann getan, „ich habe sie als Gerhard Dörfler geschrieben“, sagte Dörfler.

Befürwortungsschreiben für Staatsbürgerschaften seien gang und gäbe, sagte die Leiterin des Staatsbürgerschaftsreferats im Innenministerium. Rund 150 bis 200 würden pro Jahr von Landeshauptleuten, Bürgermeistern, aber auch verschiedenen Vereinen eingereicht. Sie hätten jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft. Befragt wurden außerdem der frühere Landesamtsdirektor Reinhard Sladko, sein Nachfolger Dieter Platzer sowie ein weiterer Beamter des Innenministeriums.

Fluchtartig Gerichtssaal verlassen

Nach dem Urteil herrschte Stille im Saal, in dem zahlreiche hochrangige FPK-Politiker und Sympathisanten saßen. Scheuch verließ fluchtartig den Raum, Kameraleute und Fotografen stürzten ihm nach. Böhmdorfer musste seine Berufung ohne die Anwesenheit seines Mandanten ankündigen.

Zuvor hatte die Verteidigung dem Richter vorgeworfen, das Urteil bereits vorgefertigt im Computer gehabt zu haben, was Buhrufe der FPK-Parteigänger auslöste. Bis auf die eigene Partei und die Schwesterpartei FPÖ forderten daraufhin sämtliche politische Mitbewerber Konsequenzen aus dem Urteil - also den Rücktritt Scheuchs.

Amtsverlust und Gefängnis drohen

Sollte das Urteil auch in zweiter Instanz halten, verliert Scheuch nicht nur sein Amt als Landeshauptmann-Stellvertreter, sondern muss auch für mehrere Monate ins Gefängnis. Damit wäre der Architekt der Wiedervereinigung der Kärntner Freiheitlichen mit der FPÖ von Heinz Christian Strache wohl auch seinen Sessel an der Spitze der FPK los - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Link: