Neue Kompetenzen für Volksanwaltschaft: Kritik in Begutachtung
Die Volksanwaltschaft soll künftig auch menschenrechtliche Prüfungen vornehmen. Diese Ausweitung der Kompetenzen ist in der abgelaufenen Begutachtung des entsprechenden Gesetzesentwurfs des Bundeskanzleramts grundsätzlich auf einhellige Zustimmung gestoßen.
In Zweifel wurde jedoch gezogen, ob die für menschenrechtliche Fragen noch wichtigere politische Unabhängigkeit der Volksanwälte ausreicht, zumal sie von den drei mandatsstärksten Parteien im Parlament nominiert werden. Die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Gertrude Brinek, zeigte sich gegenüber einer etwaigen Änderung des Bestellungsmodus offen, sie will aber dem dafür zuständigen Parlament dafür keine Ratschläge erteilen.
Unangemeldete Kontrollbesuche
Mit der geplanten Verfassungsgesetznovelle soll die Volksanwaltschaft ab 1. Juli 2012 überall dort, wo Menschen festgehalten werden, unangemeldete Kommissionsbesuche durchführen dürfen. Dabei sollen sowohl öffentliche wie private Einrichtungen kontrolliert werden. Und der Volksanwaltschaft soll es künftig möglich sein, Angehaltene oder Ankunftspersonen ohne Beisein Dritter zu befragen. Die Ergebnisse werden im Parlament deponiert und dann auch veröffentlicht.
Wirklich unabhängig?
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Amnesty International sowie der Dachverband der Behindertenverbände (ÖAR) und die Lebenshilfe verweisen aber darauf, dass der Bestellungsmodus keine Garantie biete, dass künftige Volksanwälte mit der notwendigen menschenrechtlichen Expertise und Unabhängigkeit ausgestattet sind.
Gefordert wird von diesen Organisationen ebenso wie von der Arbeiterkammer und der Rechtsanwaltskammer die Errichtung einer eigenständigen vollwertigen Menschenrechtsinstitution bzw. die Aufwertung der Volksanwaltschaft zu einer solchen oder eine Änderung des Bestellungsmodus der Volksanwälte.