Verfahren seit 2007
Schon seit Jahren beschäftigt das „Bierbrauer-Insiderverfahren“ die heimische Justiz: Führenden „Bierbaronen“ wurde vorgeworfen, 2002 und 2003 rund um den Verkauf der BBAG/Brau Union an Heineken Insiderinformationen verwendet zu haben und - laut erster Anklage - 5,2 Mio. Euro Gewinn gemacht zu haben. Nach überwiegenden Freisprüchen in ersten Instanz 2007 ist das Verfahren noch immer nicht abgeschlossen.
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Den Angehörigen der Brauereifamilien Beurle, Büche, Kretz, Mathes und Atzwanger wurde unrechtmäßige Bereicherung beim Verkauf an Heineken vorgeworfen. Der seit Anfang April 2007 laufende Prozess gegen 16 ehemalige österreichische „Bierbarone“ war am 26. September 2007 in erster Instanz mit einem Schuldspruch und vier Freisprüchen zu Ende gegangen.
Freisprüche aufgehoben
Die restlichen elf Angeklagten wurden schon im April 2007 vom Vorwurf, im Zusammenhang mit dem im Jahr 2003 erfolgten Verkauf an den niederländischen Heineken-Konzern Insiderinformationen missbraucht und sich unrechtmäßig bereichert zu haben, freigesprochen. Sowohl gegen das Urteil als auch gegen die Freisprüche wurde berufen.
So hob das Oberlandesgericht (OLG) Wien zwei Jahre später die Freisprüche wieder auf und verwies die größte Insidercausa Österreichs ans Erstgericht zurück.
Beschwerden gegen Diversion
Dort fasste Strafrichter Georg Olschak heuer im Februar einen Diversionsbeschluss. Demgemäß sollen die Angeklagten in Summe rund 600.000 Euro an wohltätige Organisationen spenden. Probezeit sei ein Jahr, danach wäre die Sache ohne weiteren Prozess erledigt. Laut dem Beschluss würden die Angehörigen der Familie Beurle insgesamt 300.000 Euro zahlen, die Angehörigen der Familie Büche 100.000 Euro, jene der Familie Kretz 15.000, jene der Familie Mathes 75.000 und jene der Familie Atzwanger 120.000 Euro.
Ob es so weit kommt, sei ungewiss: Die Staatsanwaltschaft sei gegen die Diversion und habe bereits Beschwerde eingelegt. Dem schloss sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) an: Sie sieht es als kritisch, dass die angebotene Diversion deutlich unter den „illegal erwirtschafteten“ Summen liege. Wie lang das Verfahren noch dauert, darüber wagt die Aufsicht keine Angaben mehr. Nun muss erneut das Oberlandesgericht Wien entscheiden.
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