Regierung will bis April 2012 Zeit geben
14 Banken hatten gegen die im Zuge des Sparpakets beschlossene Wertpapier-KESt geklagt. In einem Punkt gab ihnen der Verfassungsgerichtshof nun Recht. Der Einführungstermin im Oktober sei verfassungswidrig. Die Steuer sei allerdings grundsätzlich unbedenklich. Ausgeräumt sind die Differenzen mit dem Urteil vom Freitag aber noch nicht. Denn während man vonseiten der Regierung die Frist neuerlich bis April 2012 verschieben will, um den Banken mehr Zeit für die Umstellung zu geben, ist diese Lösung für Branchenvertreter „nicht ausreichend“.
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