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Branche wehrt sich

Seit 1. Jänner dieses Jahres gilt die Besteuerung von Kursgewinnen. Wann diese Wertpapier-KESt tatsächlich über die Banken an den Staat abgeführt wird, ist offen. Denn der ursprünglich geplante Oktober-Termin wurde nun vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Die Regierung stellt einen Aufschub bis April 2012 in Aussicht. Die erste Verschiebung des Termins wurde von der Regierung selbst veranlasst.

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Denn ursprünglich war geplant, die Steuer schon im Juli einzuheben. Ab 2014 sollen mit der Einhebung von 25 Prozent 250 Mio. Euro jährlich lukriert werden. Bisher musste für Kursgewinne aus Aktien, die kürzer als ein Jahr gehalten wurden, Einkommensteuer gezahlt werden. Wenn man Papiere nach einer längeren Frist verkaufte, gab es keine Besteuerung. Diese Spekulationsfrist fällt nun weg.

„Bestrafung für Anleger“

An dieser mit dem Sparpaket im Herbst vergangenen Jahres beschlossenen Wertpapier-KESt gab es besonders viel Kritik vor allem aus der Banken- und Fondsbranche, die die Steuer an die Finanz abliefern müssen. Die Wiener Börse hält an ihrer Ablehnung der Kursgewinnsteuer fest. „Die Wertpapier-KESt ist eine Bestrafung für den langfristigen Anleger“, sagte Heinrich Schaller, Mitglied des Vorstandes der Wiener Börse und der CEE Stock Exchange Group.

Einerseits wird in der Finanzbranche ein Abwandern von Veranlagungsgeldern ins Ausland befürchtet, andererseits ist die Umsetzung an eine kostspielige Umstellung der EDV-Systeme gebunden.

Regierung besserte nach

Inhaltlich besserte die Regierung bei einigen Aspekten nach. So wurde etwa ein Ausgleich von Kursgewinnen und -verlusten zwischen Aktien und Anleihen möglich - allerdings nur innerhalb eines Kalenderjahres. Wenn also mehrere Jahre hintereinander Steuer für Kursanstiege zu zahlen sind, die Gewinne in einem anderen Jahr wieder weg sind, kann das nicht gegengerechnet werden.

Nachgebessert wurde auch bei den Investmentsfonds. Geplant war, dass Fondsanbieter alle Gewinne intern versteuern. Nun sollen ansteigend bis 2014 60 Prozent des Profits der KESt unterliegen. Die restlichen 40 Prozent fallen erst an, wenn der Anleger seine Anteile verkauft.

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