Zwischenerfolg für Monsanto
Im Streit über die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 hat der Hersteller Monsanto einen Zwischenerfolg erzielt. Nach einem Ende März beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten hätte Frankreich den Anbau der Maissorte nicht verbieten dürfen. Ein solches Verbot besteht auch in Österreich, Deutschland und einigen weiteren EU-Ländern.
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MON810 ist durch gentechnische Veränderungen besonders resistent gegen bestimmte Insekten. Der Genmais wurde in der EU 1998 zugelassen und in Frankreich angebaut. Nach neueren Studien bedroht MON810 aber Schmetterlinge und andere Insekten. Frankreich verbot daher im Jahr 2005 den Mais, ohne das europarechtlich abzusichern.
US-Hersteller Monsanto beantragte inzwischen eine neue Zulassung nach einer EU-Gentechnik-Richtlinie von 2003. Strittig ist nun, ob in der Übergangszeit bis zur Klärung dieses Antrags einzelne EU-Staaten die alte Zulassung zurücknehmen können.
EuGH-Urteil im Sommer erwartet
Dazu erklärte nun EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi, für ein eventuelles Verbot gentechnisch veränderter Organismen sei die EU-Kommission zuständig. Eine Vorschrift in einer Richtlinie von 2002, die umgekehrt den Mitgliedsstaaten den Vorrang einräume, gelte insgesamt für Lebensmittel und nicht nur für gentechnisch veränderte Pflanzen.
Die allgemeine Regel könne daher die spezielleren Gentechnik-Vorschriften nicht verdrängen. Danach könne Frankreich allenfalls vorläufige Maßnahmen ergreifen, wenn „eine nicht unbedeutende Wahrscheinlichkeit“ für Umwelt- oder Gesundheitsrisiken bestehe.
Der EuGH wird sein Urteil voraussichtlich im Sommer verkünden. Er ist dabei nicht an die Bewertungen der Gutachter gebunden, folgt ihnen aber in den meisten Fällen.
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