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Modelle für vorzeitigen Ruhestand

Trotz der Pensionsreform von 2004 gibt es noch immer mehrere Möglichkeiten, vor dem gesetzlichen Antrittsalter von 65 Jahren für Männer und 63 Jahren für Frauen in Pension zu gehen. In Misskredit gekommen ist vor allem die Hacklerregelung. Auch die Invaliditätspension ist mitverantwortlich dafür, dass Österreich bei den Frühpensionisten im internationalen Vergleich fast an der Spitze steht.

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Hacklerregelung: Bei der Langzeitversichertenpension können Frauen mit über 40 Beitragsjahren im Alter von 55 abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Männer, die 45 Beitragsjahre aufweisen, dürfen mit 60 in Pension. Bei Beamten sind für beide Geschlechter 40 Beitragsjahre für die Hacklerregelung notwendig. Ende 2013 läuft die Hacklerregel aus. Ab Anfang 2014 wird das Antrittsalter für Frauen und Männer um je zwei Jahre angehoben. Ab 2014 werden nachgekaufte Schul- und Studienzeiten, die seit Anfang 2011 auch verteuert wurden, nicht mehr angerechnet. Präsenzdienstzeiten und Kindererziehung werden weiterhin zur Pension angerechnet.

Schwerarbeiterregelung: Dieses Modell soll Personen mit besonders anstrengenden Berufen unterstützen. Vorgesehen ist, dass man mit 60 mit dem begünstigten Abschlag von 1,8 Prozent pro Jahr in den Ruhestand treten kann. Voraussetzung sind 45 Versicherungsjahre und dass während der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsantritt zehn Jahre Schwerarbeit geleistet wurden. Schwerarbeit ist in einer eigenen Verordnung geregelt.

Anerkannt werden demnach etwa Schicht- und Wechseldienst, der auch in der Nacht absolviert wird, Arbeit bei extremen Temperaturen und schwere körperliche Arbeit - gemessen am Kalorienverbrauch. Diese Regelung könnte aber vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. Der Oberste Gerichtshof hat einen entsprechenden Antrag eingebracht, weil er vor allem die Anknüpfung an den Kalorienverbrauch für verfassungswidrig erachtete. Eine Entscheidung gibt es frühestens Anfang 2012.

Nachtschichtschwerarbeiterpension: Für Schwerstarbeiter gibt es eine weitere Möglichkeit, frühzeitig in Pension zu gehen. Männer, die unter das Nachtschwerarbeitgesetz fallen, können mit 57 Jahren in den Ruhestand, Frauen mit 52 Jahren. Voraussetzung ist, dass sie während der vergangenen 30 Jahre mindestens 15 eine besonders belastende Tätigkeit ausgeübt haben oder während ihrer gesamten Tätigkeit 20 entsprechende Jahre aufweisen. Der Abschlag beträgt 4,2 Prozent pro Jahr, maximal aber 15 Prozent.

Invaliditätspension: Wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig ist, einer entsprechenden Tätigkeit nachzugehen, kommt die Invaliditätspension zum Einsatz. Seit Anfang 2011 muss vor Antritt dieser Pensionsform zunächst immer ein Antrag auf Rehabilitation eingebracht werden. Ein Mindestalter für den Antritt gibt es nicht. Allerdings muss eine gewisse Beitragszeit vorgewiesen werden, um bei entsprechender körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung einen Anspruch zu haben.

Die Abschläge liegen bei 4,2 Prozent pro Jahr, der Maximalabschlag wurde zuletzt von 15 auf 13,8 Prozent gesenkt. Jedenfalls möglich ist ein Antritt beim Vorliegen von 15 Versicherungsjahren. Aber auch wenn die betroffene Person bis 50 Jahre alt ist und fünf Versicherungsjahre während der letzten zehn Jahre vorweisen kann, ist die Zuerkennung einer Invaliditätspension möglich. Grundsätzlich wird die Invaliditätspension auf 24 Monate befristet zuerkannt und danach eine neuerliche Prüfung vorgenommen. Nur in Ausnahmefällen wird gleich zu Beginn ein Daueranspruch bestätigt.

Pensionskorridor: Via Pensionskorridor ist für Männer ab dem 62. Lebensjahr der Pensionsantritt möglich, sofern 37,5 Versicherungsjahre vorliegen. Für Frauen kommt diese Korridorpension erst ab 2018 infrage. Diese Pensionsform ist die Nachfolgerin der klassischen Frühpension. Die Abschläge von 4,2 Prozent jährlich vor dem Regelpensionsalter 65 werden zum jeweils geltenden Verlustdeckel (Höchstabschlag gegenüber dem alten, günstigeren Pensionssystem) addiert.

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