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Diskussionen über Artikel 23

Das Schengener Abkommen hat 1985 die Schlagbäume zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Ländern abgeschafft, heute gehören 25 Staaten dazu. Wie in der Praxis die Regeln umgesetzt werden, legt der Schengen-Grenzkodex fest. Dort wird auch festgelegt, wann ein Staat vorübergehend wieder Grenzkontrollen einführen darf.

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Laut Artikel 23 kann ein Mitgliedsland „im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ ausnahmsweise für einen begrenzten Zeitraum an seinen Grenzen Personen wieder kontrollieren. Die Maßnahmen dürfen höchstens 30 Tage dauern oder so lange, wie die „schwerwiegende Bedrohung“ andauert. Die Kontrollen müssen laut Grenzkodex maßvoll sein. Artikel 24 verpflichtet den Staat dazu, die anderen Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission darüber zu informieren und die Gründe zu erläutern.

Maßnahme vor Sportveranstaltungen

Die Schengen-Staaten nutzen zum Beispiel diese Klausel, um vor großen Sportveranstaltungen Reisende zu kontrollieren. So wurde 2006 vielen ausländischen Hooligans die Anreise zur Fußball-WM in Deutschland verwehrt. Ein Strom von Flüchtlingen wie derzeit aus Nordafrika nach Italien stellt nach gängiger Einschätzung aber keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Das hat die EU-Kommission mehrfach betont.

Langwierige Verfahren notwendig

Nun fordern einige EU-Staaten, allen voran Frankreich und Italien, die Ausnahmetatbestände zu erweitern und Artikel 23 zu ergänzen. Dafür wäre ein normales und langwieriges Gesetzgebungsverfahren notwendig: Die EU-Kommission müsste den Vorschlag zur Änderung des Vertragstextes machen.

Dann würde der EU-Ministerrat, in dem die Regierungen vertreten sind, mit qualifizierter Mehrheit die Änderung beschließen. Auch das Europaparlament müsste zustimmen. Die übrigen Schengen-Staaten, die keine EU-Mitglieder sind (Norwegen, Island und die Schweiz), müssten sich nach Angaben von EU-Diplomaten dem neuen Vertragstext anschließen.

Neue Schengen-Mitglieder in den Startlöchern

Schon bald soll der Schengen-Raum um zwei EU-Mitglieder erweitert werden. Die EU-Abgeordneten sprachen sich Ende April grundsätzlich für einen Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Schengen-Zone aus. Beide Länder hätten die dafür erforderlichen Bedingungen - den Schutz der EU-Außengrenze - erfüllt, stellte der zuständige Innenausschuss des Europaparlaments fest. Die EU-Abgeordneten forderten, dass die EU noch heuer ein Datum für die Aufnahme festsetzt.

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