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Tierschützer „vor dem Ruin“

Die vom Vorwurf der kriminellen Organisation freigesprochenen Tierschützer und ihre Anwälte wollen eine finanzielle Entschädigung für das Verfahren. Die 13 Tierschützer stünden bereits jetzt vor dem finanziellen Ruin, so ihre Anwälte. Doch allzu große Hoffnungen auf großzügige Entschädigungen können sie sich nicht machen. Und bis die Forderungen geltend gemacht werden können, kann es noch Monate dauern.

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Je nachdem, wie schwer jeder einzelne der 13 Angeklagten betroffen sei, variiere auch der geforderte Betrag, sagte Anwalt Stefan Traxler, der mehrere Beschuldigte, darunter Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), vertritt, zur APA. Pro Kopf könne man von etwa 60.000 bis 70.000 Euro ausgehen, schätzte er.

Wohl 35 Euro pro Hafttag

Eingefordert wird zunächst einmal eine Entschädigung für die U-Haft von 100 Euro pro Tag - vom alten Tarif ausgehend, weil die Betroffenen noch vor der Gesetzesänderung, die den Betrag auf 20 bis 50 Euro senkte, in Haft saßen. „Aus langjähriger Erfahrung ist von einer Höhe von etwa 35 Euro pro Tag erlittener Untersuchungs- oder Strafhaft auszugehen“, sagte der Linzer Strafverteidiger Wolfgang Moringer gegenüber der APA.

Mit dieser Summe seien alle Nachteile abgegolten, „es sei denn, ich habe darüber hinaus konkret nachweisbare Schäden erlitten, also etwa durch einen Jobverlust“, erläuterte der Verteidiger. Das muss der Kläger, also der frühere Häftling, konkret beweisen. Das komme relativ selten vor, „weil viele vor dem Risiko zurückscheuen“, sagte Moringer. Außerdem führe der Prozessgegner - die Finanzprokuratur als Vertretung des Staates - die Verfahren „mit einiger Härte, was aber kein Vorwurf ist“.

Prozess wie U-Haft?

Zusätzlich wollen die Tierschützer den Verdienstentgang für jene geltend machen, bei denen das tatsächlich der Fall war, und Schmerzensgeld für die psychische Unbill verlangen - mehrere Angeklagte befinden sich aufgrund des Verfahrens in psychologischer Behandlung.

Eine Wiedergutmachung will man aber auch für die lange Prozessdauer, „die man wegen der monatelangen Anwesenheit vor Gericht wie eine U-Haft sehen kann“, so Traxler. Pro Verhandlungstag wird daher eine Entschädigungszahlung analog zu den Tarifen für die Untersuchungshaft gefordert. Die Chancen, damit in Österreich durchzukommen, stünden „zu null“, räumte der Verteidiger gleich ein. Man sei aber der Ansicht, dass das Gesetz in diesem Fall verfassungswidrig sei, und rechne daher mit einem Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Straßburg.

Wartezeit noch Monate

Da die Staatsanwaltschaft bereits einen Tag nach dem Urteil Berufung anmeldete, werden aber noch Monate, wenn nicht sogar Jahre vergehen, bis über eine Entschädigung für die Betroffenen entschieden werden kann. Das kann nämlich erst erfolgen, wenn der Richterspruch Rechtskraft erlangt hat. Nach Einschätzung des Anwalts wird Richterin Sonja Arleth „locker fünf Monate“ brauchen, um das Urteil schriftlich auszufertigen. Heuer sei daher keine diesbezügliche Entscheidung und damit auch keine finanzielle Entschädigung mehr zu erwarten.

Verteidigerkosten kaum ersetzt

Neun der Angeklagten bekamen Verfahrenshilfe für den Prozess, vier Personen wurde sie - aus wirtschaftlichen Gründen - nicht gewährt. Trotz der Freisprüche müssen sie selbst für die Verteidigerkosten aufkommen, der Staat zahlt für das gesamte Verfahren lediglich eine Entschädigung in der Höhe von maximal 1.250 Euro.

Auf die Frage, wie viele im Gerichtssaal verbrachte Stunden des Rechtsvertreters man sich damit leisten könne, meinte Moringer: „Sagen wir drei Stunden.“ Im Fall der 88 Verhandlungstage, welche die Tierrechtsaktivisten im Prozess verbrachten, wäre das nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Zudem wird laut Moringer kaum einmal der Höchstbetrag von 1.250 Euro zugesprochen, „in der Regel sind das 500, 600 oder 700 Euro“.

„Das kann nicht sein“, forderte Balluch diesbezüglich eine Gesetzesänderung. Zumindest die Anwälte wollen ihren Mandanten bei den Kosten aber „großzügig entgegenkommen“: „Sie stehen ohnehin schon vor dem Nichts“, sagte Traxler.

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