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Breiter Konsens zu Änderungsbedarf

Schon vor Beginn des Tierschützerprozesses in Wiener Neustadt hat es Kritik am „Mafia-Paragrafen“ gegeben. Nach den nicht rechtskräftigen Freisprüchen für die 13 Angeklagten am Montagvormittag forderten Grüne, SPÖ, FPÖ, BZÖ sowie Amnesty International und Greenpeace erneut mit Nachdruck eine Reform des Paragrafen.

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Zu einem ungewöhnlichen Zusammentreffen kam es nach dem Prozessende im Justizministerium in Wien. Sektionschef Christian Pilnacek empfing den eben freigesprochenen Tierschützer Martin Balluch zu einem rund einstündigen Gespräch, um das dieser schon vor der Urteilsverkündung ersucht hatte. „Es war sehr interessant, positiv und konstruktiv. Und es herrschte Zustimmung zu den meisten von uns vorgebrachten Kritikpunkten“, so Balluch im Gespräch mit der APA.

Chef der Strafrechtssektion des Justizministeriums Christian Pilnacek und Tierschützer Martin Balluch

APA/Herbert Pfarrhofer

Sektionschef Christian Pilnacek und Martin Balluch

„Ernsthafte Reformen“ angedacht

Balluch führte vor allem die mangelnde Akteneinsicht, die man den angeklagten Tierschützern „bis heute“ nicht gewährt habe, sowie die generelle Kritik am sogenannten Terrorismusparagrafen (§278a). „Es kann ja nur eine Vereinigung mit Bereicherungsabsicht eine kriminelle sein“, betonte Balluch. Im Justizministerium denke man aber ohnehin „ernsthafte Reformen“ an, freute sich der Tierschützer.

Das heutige Gespräch sei ein guter Anfang gewesen, so Balluch, man wolle einander auch weiter treffen. Ein genaues Datum für einen nächsten Termin stehe zwar noch nicht fest, "aber darauf werden wir mit Sicherheit drängen

„Traurige Polizei- und Justizposse“ zu Ende

Noch während die Urteilsbegründung in Gang war, meldeten sich die Grünen via Aussendung: „Eine traurige Polizei- und Justizposse hat ein Ende gefunden“, konstatierte Justizsprecher Albert Steinhauser. Alle Aspekte, vor allem der Vorwurf der mafiösen Vereinigung, seien wie ein Kartenhaus zusammengebrochen, sagte Madeleine Petrovic, Klubobfrau der Grünen Niederösterreich, und verlangte Aufklärung, wer die Verantwortung für die „skandalösen Untersuchungsmethoden und politischen Weisungen“ trage.

Paragrafen „präzisieren“

Mit dem Freispruch für die 13 Angeklagten sei nun „eine Basis vorhanden, um den Paragrafen 278a StGB endlich zu präzisieren“, so SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim in einer Aussendung. Die Bestimmung sei zur Bekämpfung der Großkriminalität im Stil der Mafia geschaffen worden, im Gesetz würden beispielhaft die Bekämpfung von Menschenhandel, unerlaubter Verkehr von Kampfmitteln und radioaktiven Stoffen genannt, niemals aber das Eintreten für staatlich anerkannte Werte wie den Tierschutz, erläuterte Jarolim.

FPÖ-Vizebundesparteiobmann Norbert Hofer forderte eine Reparatur des „desaströsen Paragrafen“ auch „im Sinne der Väter“. Nicht nur Tierschützer, sondern auch Exponenten jener Vereine, die sich für eine gemeinsame Obsorge nach einer Trennung einsetzen, seien in den vergangenen Monaten und Wochen als Terroristen verfolgt worden, so Hofer. Er selbst habe daher, um die Absurdität dieses missglückten „Terrorparagrafen“ aufzuzeigen, Selbstanzeige erstattet. Nur wenige Tage nach dieser Selbstanzeige sei das Verfahren umgehend eingestellt worden, so Hofer.

BZÖ fordert Justizreform

Das BZÖ forderte eine Justizreform mit der Wiedereinführung des Untersuchungsrichters als Leiter des Vorverfahrens und einer parlamentarischen Kontrolle der Staatsanwaltschaft als Schwerpunkte. Justizsprecher Ewald Stadler bezeichnete das Verfahren gegen die Tierschützer als „Ermittlungs- und Staatsanwaltschaftsskandal“. „Alle Ermittlungen wurden einfach in das Hauptverfahren verlegt, wo die Beschuldigten ihre Unschuld beweisen mussten“, kritisierte der stellvertretende BZÖ-Klubobmann in einer Aussendung.

Gefahr für engagierte Gruppen

Einen „Versuch, kritische Teile der Zivilgesellschaft zu diskreditieren“, sehen Amnesty International (AI) und Greenpeace in dem Verfahren gegen die Tierschützer. Der Paragraf 278a gefährde das Engagement aller Umwelt-, Tierschutz- und Menschenrechtsgruppen und müsse dringend reformiert werden, erklärten die beiden Organisationen in einer gemeinsamen Aussendung.

„Dieses Paragrafensystem in den Händen von Polizei und Staatsanwaltschaft ist eine erhebliche Gefahr für den Rechtsstaat“, so AI-Generalsekretär Heinz Patzelt. „Neben einer präzisen Abgrenzung zwischen organisierter Kriminalität und berechtigter Systemkritik muss zukünftig der Missbrauch von tief in die Privatsphäre eingreifenden Ermittlungsmethoden wie Lauschangriff und Bespitzelung verlässlich verhindert werden.“

„Gefahr für die Demokratie“

Der Prozess habe klar gezeigt, dass der Paragraf, der ursprünglich zur Bekämpfung von organisiertem Drogen- und Menschenhandel eingeführt wurde, dringend spezifiziert werden müsse, sagte Helmut Dungler, Präsident des Tierschutzvereins Vier Pfoten. „Der Paragraf 278a wurde missbräuchlich gegen Tierschutzarbeit angewendet. NGO-Arbeit zu kriminalisieren ist eine Gefahr für die Demokratie.“

Auch die Tierschützer, die sich nach Prozessende erleichtert und von der Anteilnahme „überwältigt“ zeigten, haben ihr nächstes Ziel bereits fixiert: die Abschaffung beziehungsweise Reform des Paragrafen. Dafür wurde auch Stunden nach der Urteilsverkündung vor dem Gebäude noch fleißig demonstriert.

Bei korrekter Anwendung „kein Problem“

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer schließt sich der Kritik nicht an. „So wie er formuliert ist, sehe ich bei einer korrekten Anwendung kein sehr großes Problem“, sagte der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien zur APA.

„Bestimmungen zu präzisieren ist immer gut - ich wüsste im konkreten Fall aber nicht, wo“, sagte Mayer und zerstreute Befürchtungen von NGOs, dass ihre Arbeit mit Hilfe des Paragrafen 278 kriminalisiert werden könnte. „Die Bestimmung kann nicht auf NGOs angewendet werden, auch nicht auf regierungskritische. Denn darin geht es um die wiederkehrende Begehung strafbarer Handlungen gegen Menschen oder Vermögen - und zwar schwer strafbarer Handlungen - als Organisationszweck“, hielt der Jurist fest.

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