Freisprüche für alle 13 Beschuldigten
Nachdem der 14 Monate dauernde Tierschützerprozess am Montag in Wiener Neustadt mit Freisprüchen für alle 13 Angeklagten zu Ende gegangen war, hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag Berufung eingelegt. Damit dürfte das Verfahren in die nächste Instanz gehen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ließ am Dienstag wissen, dass Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet wurde.
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„Die Urteilsbegründung ist aus unserer Sicht in vielen Punkten nicht nachvollziehbar gewesen“, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Erich Habitzl. Allerdings werde man erst einmal das schriftliche Urteil abwarten und die Begründung dann genau prüfen. Ob die Berufung dann tatsächlich durchgeführt wird, sei aber noch nicht fixiert.
Ermittlungen gegen die in der Causa tätigen SoKo-Beamten wolle man aufgrund der an die Korruptionsstaatsanwaltschaft angekündigten Anzeige zunächst nicht einleiten. Man nehme an, dass diese auch für den Fall zuständig sei und die Anzeige einmal prüfen werde, hieß es. Der SoKo wurde vorgeworfen, ohne rechtliche Deckung durch die Staatsanwaltschaft verdeckte Ermittlungen geführt zu haben. So sah das auch das Gericht am Montag.
Urteil: Keine kriminelle Organisation
Der zuständige Staatsanwalt Wolfgang Handler hatte nach der Urteilsverkündung von Richterin Sonja Arleth, in der alle Beschuldigten in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen wurden, vorerst keine Erklärung abgegeben. In dem Verfahren hatten sich 13 Aktivisten wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278a („Mafia-Paragraf“) verantworten müssen. Neun von ihnen waren auch weitere Delikte wie Nötigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei vorgeworfen worden - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

APA/Herbert Pfarrhofer
Staatsanwalt Wolfgang Handler
Die Beteiligung an einer kriminellen Organisation setze zumindest einen bedingten Vorsatz voraus, hieß es in der Urteilsbegründung von Arleth. Die Täter müssten es ernstlich für möglich halten, dass sie bei ihren Handlungen eine Straftat begehen. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Dann listete die Richterin sämtliche Einzelvorwürfe gegen die 13 Beschuldigten auf - um ihren späteren Begründungen besser folgen zu können, wie sie erklärte.
Die erste Frage, die man sich stellen müsse, sei, ob eine kriminelle Organisation, an der man sich beteiligen könnte, überhaupt vorliege. „Das Beweisverfahren hat ergeben, dass das nicht vorliegt.“
Entlastung durch Protokolle von „Danielle Durand“
In beiden Organisationen, Basisgruppe Tierrechte (BaT) und Verein gegen Tierfabriken (VGT), gebe es ein basisdemokratisches Vorgehen. Protokolle der Sitzungen sowie die Angaben der verdeckten Ermittlerin (VE) „Danielle Durand“ hätten das zweifelsfrei ergeben. Indizien, die laut der Staatsanwaltschaft für einen hierarchischen Aufbau stehen würden, müsse man im Gesamtzusammenhang sehen - dann seien sie widerlegt.
Über das Fadinger-Forum habe der erstangeklagte Martin Balluch ausgedrückt, wie er zur Animal Liberation Front (ALF) stehe - und zwar, dass das nicht „unsere Taktik“ sei, er sie aber toleriere. „Und das ist nicht ein Indiz für eine Doppelstrategie, wie von der Staatsanwaltschaft zu würdigen“, betonte Arleth. „Es konnte nicht erwiesen werden, dass das Fadinger-Forum eine Kommunikationsmöglichkeit für Mitglieder einer kriminellen Organisation ist.“ Es handle sich dabei um eine geschlossene E-Mail-Liste für Themen der Tierrechtsbewegung.
Keine „Kommandozentrale“
Das Beweisverfahren habe außerdem - auch durch die Aussagen der verdeckten Ermittlerin belegt - ergeben, dass es keine Räumlichkeiten gebe, die als Kommandozentrale für eine kriminelle Organisation fungieren. Einige der vorgeworfenen Protestaktionen fielen unter zivilen Ungehorsam und stellten „maximal Verwaltungsübertretungen“ dar. Auch Nachweise für einen Handypool oder chemische Substanzen, die auf Anschläge hindeuten, wurden nicht gefunden.
Umstrittener Expertenbericht „nicht nachvollziehbar“
Zum umstrittenen linguistischen Gutachter Wolfgang Schweiger meinte Arleth, dass seine Expertise „unbestimmt und nicht nachvollziehbar“ gewesen sei. Sie habe aber kein neues Sprachgutachten in Auftrag gegeben, weil das Verfassen von Bekennerschreiben allein nicht ausreichen würde, um eine kriminelle Organisation zu bilden.
Sämtliche anderen Vorwürfe waren abgewiesen worden, weil sie durch Zeugenaussagen widerlegt oder nicht ausreichend bewiesen werden konnten.
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