Definition in Flüchtlingskonvention
Tausende Menschen versuchen unter meist lebensgefährlichen Umständen, auf dem Seeweg von Afrika die EU zu erreichen. Viele sind auf der Suche nach einem besseren Leben, höheren Löhnen und Chancen im Arbeitsleben. In Zusammenhang mit diesen Bootsflüchtlingen kann der Begriff „Flüchtlinge“ allerdings irreführend sein.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Die 1951 verabschiedete Genfer Flüchtlingskonvention - offiziell „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ - gibt nämlich eine eng umrissene Definition davon, wer als Flüchtling gilt. Ein 1967 in New York verabschiedetes Zusatzprotokoll weitete die Bestimmungen der Konvention, die zuvor hauptsächlich auf europäische Flüchtlinge zugeschnitten waren, die aufgrund von „vor dem 1. Jänner 1951 eingetretenen Ereignissen“ ihr Land verlassen mussten, auf alle Flüchtlinge ohne räumliche und zeitliche Einschränkung aus.
Unterschiede bei Fluchtgründen
Laut Konvention und Protokoll wird als Flüchtling definiert, wer sich „aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen“.
In diese Definition sind weder Flüchtlinge eingeschlossen, die das Gebiet ihres Heimatstaates nicht verlassen haben (Binnenflüchtlinge), noch Personen, die aus anderen als den oben genannten Gründen ihr Land verlassen haben. Auch wenn die Unterscheidung in der Migrationsforschung immer schwieriger wird, unterscheidet das internationale Recht deutlich zwischen Migranten, die aus wirtschaftlichen und anderen Gründen ins Ausland ziehen wollen, und Flüchtlingen, die aufgrund von Verfolgungen und Gefahren für Leib, Leben und Sicherheit zur Flucht gezwungen sind.
Albaner führen bei illegaler Migration
Nach Angaben der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX stammten in den vergangenen zwei Jahren die meisten illegalen Migranten in die EU aus Albanien, gefolgt von Staatsangehörigen Afghanistans - wobei sich der Anteil der Afghanen in der zweiten Hälfte des Vorjahres offenbar durch den massiven Anstieg der Migration über die griechisch-türkische Landgrenze stark erhöht hat. Danach folgen mit großem Abstand Zuwanderer aus Algerien und Somalia.
2010 weniger Asylwerber
In den 27 EU-Ländern beantragten 2010 etwas weniger Menschen Asyl als noch im Jahr zuvor. Die Zahl der Asylbewerber sank im vergangenen Jahr laut Eurostat auf 257.800. Demnach sank die Zahl der Asylsuchenden verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um 6.200. Nach Frankreich mit 51.600 Bewerbern wurden in Deutschland und Schweden mit 48.500 beziehungsweise 31.900 die meisten Anträge gestellt. Griechenland und Italien, die immer wieder über große Zahlen von ankommenden Flüchtlingen klagen, registrierten jeweils etwas mehr als 10.000 Anträge.
Die meisten Asylbewerber in der Europäischen Union stammen demnach aus Afghanistan (20.600, acht Prozent), Russland und Serbien (jeweils sieben Prozent sowie Irak und Somalia (jeweils sechs Prozent).
Die Zahl der Asylbewerber ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Zahl der angenommenen Asylanträge. Im vergangenen Jahr wurden in den 27 EU-Staaten 222.100 Asylanträge in erster Instanz entschieden. Drei Viertel (167.000) der Anfragen wurden Eurostat zufolge abgelehnt. Das kann jedoch auch Anträge aus den Vorjahren betreffen.
Links: