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Jahrzehntelanger Justizkrimi

Der deutsch-französische Justizkrimi um den mutmaßlichen Mord an der damals 14-jährigen Kalinka dauert bereits knapp drei Jahrzehnte. Mit der Neuauflage des Falles vor dem Pariser Geschworenengerichte erlebte der Fall nun einen neuen Höhepunkt. Nachfolgend eine Chronologie der Ereignisse.

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1982: Kalinka Bamberski (14) wird am 10. Juli in ihrem Bett vom Stiefvater Dieter K. tot in dessen Haus am Bodensee entdeckt.

1983: Die deutschen Behörden gehen von einem Unfall ohne Fremdverschulden aus. Der leibliche Vater Andre Bamberski hat Zweifel: Er forderte vergeblich neue Untersuchungen in Deutschland.

1984: Bamberski erhebt Anklage in Frankreich, die Justiz ermittelt.

1985: Die französische Justiz exhumiert die Leiche und stellt bei einer erneuten Obduktion das Fehlen der Genitalien fest.

1987: Die deutsche Justiz stellt Ermittlungen gegen Dieter K. ein.

1993: Ein Pariser Gericht eröffnet ein Verfahren gegen Dieter K.

1995: Dieter K. wird wegen der Tötung seiner Stieftochter in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt.

1997: In einem anderen Fall wird Dieter K. von einem deutschen Gericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er eine 16-jährige Patientin in seiner Praxis betäubt und vergewaltigt hat. Seine Zulassung als Arzt wird für zwei Jahre gesperrt.

2001: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt das in Frankreich verhängte Urteil, da nicht einmal der Anwalt des Angeklagten angehört worden war.

2002: Bamberski Vater klagt in Frankreich wegen des Verdachts, deutsche Behörden hätten Druck auf französische Richter ausgeübt.

2004: Frankreich stellt einen für Europa gültigen internationalen Haftbefehl gegen Dieter K. aus.

2005: Deutschland verweigert Dieter K.’s Auslieferung mit Hinweis auf die Einstellung des deutschen Verfahrens im Fall Kalinka.

2007: Wegen illegaler Ausübung des Arztberufs ohne Zulassung und Betrugs wird Dieter K. in Deutschland zu 28 Monaten Haft verurteilt.

2008: Ein französisches Berufungsgericht hebt das Urteil von 1995 mit Blick auf Verfahrensfehler auf.

2009: Der Klage wegen des Verdachts von deutschem Druck auf die französische Justiz wird nicht stattgegeben. Am 18. Oktober wird Dieter K. dann verletzt und gefesselt im französischen Mülhausen nahe einem Gerichtsgebäude aufgefunden. Drei Tage später wird wegen der Entführung ein Ermittlungsverfahren gegen Bamberski sowie zwei weitere Männer eröffnet. Dieter K. wird am 22. Oktober in ein bei Paris gelegenes Gefängnishospital gebracht, wo er seitdem einsitzt.

2011: Das Pariser Geschworenengericht erhebt Mordanklage gegen Dieter K., dessen Anwälte die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens in Abrede stellen. Wegen dessen Entführung soll sich Kalinkas Vater gemeinsam mit seinen Helfern im Herbst vor Gericht verantworten.