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Fall des „Eisernen Vorhangs“ Auslöser

Das neue Fremdenrechtspaket, das am Freitag in Kraft tritt, bringt in erster Linie Verschärfungen für Asylwerber und Zuwanderer. Seit bald 20 Jahren wird das Fremdenrecht ständig novelliert - und das nur selten im Sinne jener, die in Österreich eine neue Heimat suchen.

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Auslöser der verschärften Bestimmungen waren letztlich der Flüchtlingsstrom infolge des Falls des „Eisernen Vorhangs“ und in dem Zusammenhang der Aufstieg der rechtspopulistischen FPÖ unter Jörg Haider. Der erste prominente „Verschärfer“ war Franz Löschnak. Der von der SPÖ gestellte Innenminister brachte 1992 ein Fremdenrechtspaket durchs Parlament, das ab 1993 den bis heute verfolgten Weg der Restriktion gegenüber Zuwanderern einschlug.

Mit dem Aufenthaltsgesetz wurden Quoten für die Zuwanderung festgelegt. Anträge mussten grundsätzlich aus dem Ausland gestellt werden. Dieses System soll durch die „Rot-Weiß-Rot-Card“ mit ihrem Punktesystem ohne starre Kontingente ersetzt werden.

„Aufenthaltsverfestigung“ nach acht Jahren

Die nächste große Novelle im Fremdenrecht folgte 1997 unter Karl Schlögl (SPÖ). Die Kernmaßnahme darin war, dass durch ein Asylverfahren an der Grenze nur noch jene Asylwerber einreisen sollten, deren Antrag Aussicht auf Gewährung hat. In der Realität zeigte sich die Maßnahme wirkungslos. Bis heute wirksam ist das Instrument der „Aufenthaltsverfestigung“, über das man nach acht Jahren legalen Aufenthalts de facto nicht mehr abgeschoben werden kann.

Als zweite Instanz im Asylverfahren wurde ein weisungsfreier Bundesasylsenat eingerichtet, der mittlerweile durch den Asylgerichtshof ersetzt ist. Das Bundesasylamt als erste Instanz unter Obhut des Innenministeriums gibt es seit Anfang der 90er Jahre.

Mehr Deutschkenntnisse verlangt

2002 unter der schwarz-blauen Regierung wurde ein neues Fremdenkapitel aufgeschlagen. Die vom damaligen FPÖ-Klubchef Peter Westenthaler angeregte und vom zu diesem Zeitpunkt amtierenden Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) umgesetzte Integrationsvereinbarung wurde vom Nationalrat beschlossen.

Sie sah im Wesentlichen vor, dass Zuwanderer Deutschkurse absolvieren müssen, wenn sie nicht schon ausreichende Grundkenntnisse nachweisen können. Dieser Integrationsvertrag besteht bis heute und soll nun wieder verschärft werden. Es wird ein höheres Deutschniveau verlangt, und die Kurse müssen schneller absolviert werden, um Sanktionen - im Extremfall bis zur Ausweisung - zu entgehen.

Erstaufnahmestellen seit 2003

2003 beschlossen wurde die Einrichtung von in Traiskirchen und Thalham angesiedelten Erstaufnahmestellen, in denen innerhalb von maximal 72 Stunden entschieden werden soll, ob es zur Aufnahme, einer Abschiebung oder einer weitergehenden Prüfung des Antrags kommt. Abgeschafft wurde die Möglichkeit, Asylanträge direkt an der Grenze zu stellen. Flughäfen blieben eine Ausnahme.

Wer bei der Antragstellung sagt, von wo er nach Österreich gekommen ist, wird automatisch in dieses Land abgeschoben, da dieses laut EU-Dublin-Vereinbarung für das Verfahren zuständig ist. In der Novelle enthalten war auch ein Neuerungsverbot. Dadurch dürfen in der zweiten Instanz im Regelfall keine neuen inhaltlichen Argumente mehr vorgebracht werden, was später vom VfGH gekippt wurde.

Grundversorgung für Flüchtlinge

Mit einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde 2004 die Grundversorgung von Flüchtlingen beschlossen. Die Regelung beinhaltet grundsätzlich Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung.

Eine große Fremdenrechtsnovelle brachte das Jahr 2005. Unter anderem durften ab diesem Zeitpunkt Flüchtlinge auch länger als ein halbes Jahr in Schubhaft genommen werden. Zudem wurde eine Gebietsbeschränkung für Asylwerber im Verfahren etabliert. Besonders umstritten war jener Passus, wonach auch traumatisierte Asylwerber abgeschoben werden können, sofern das medizinisch verantwortbar und ein anderer EU-Staat für den Fall erstzuständig ist.

Warten auf die Staatsbürgerschaft

Ebenfalls noch 2005 unter Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) beschlossen wurde ein neues Staatsbürgerschaftsrecht, durch das auch die „bevorzugten“ Gruppen wie Ehepartner und anerkannte Flüchtlinge länger auf den österreichischen Pass warten müssen, nämlich sechs Jahre. Auch die Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft, etwa Einkommen und Deutschkenntnisse, wurden erhöht.

2007 wurde eine wesentliche Verfahrensänderung umgesetzt. Der Asylgerichtshof wurde etabliert. Dafür fiel für Asylwerber die Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof weg, was wiederum dem Verfassungsgerichtshof eine Antragsflut einbrachte.

Altersfeststellug über Röntgen

Die erste Neuerung des Jahres 2009 unter Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) war die Etablierung eines formalen Verfahrens für die Gewährung eines humanitären Aufenthaltstitels für Flüchtlinge, die schon lange unbescholten im Land sind, aber keinen Asyltitel bekommen haben.

Die letzte größere Fremdenrechtsnovelle wurde erst im Oktober 2009 verabschiedet. Darin enthalten waren unter anderem die Möglichkeit der Altersfeststellung mittels Röntgen sowie diverse Maßnahmen gegen eine Verlängerung des Verfahrens durch das Einbringen immer neuer Anträge. Kaum war diese Gesetzesänderung verabschiedet, forderte Fekter nach dem Widerstand der örtlichen Bevölkerung gegen ein Erstaufnahmezentrum in Eberau im Burgenland die „Anwesenheitspflicht“ für Asylwerber zu Beginn des Verfahrens. Genau diese ist nun eine der Verschärfungen, die bei der Novelle 2011 beschlossen werden.

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